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Ist bei einem Einsatz eines Fremdfirmenmitarbeiters immer ein Koordinator erforderlich, unabhängig von dem Einsatzvolumen?
KomNet Dialog 6742
Stand: 14.03.2019
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitnehmerüberlassung, Fremdfirmeneinsatz
Frage:
Ist bei einem Einsatz eines Fremdfirmenmitarbeiters immer ein Koordinator erforderlich? Gilt das auch bei Kleinstaufträgen, wenn z.B. eine Lampe in einem Büro durch eine Fremdfirma ausgetauscht werden soll?
Antwort:
Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (früher BGV A 1) fordert in § 5 Abs. 3 bei der Erteilung von Aufträgen an ein Fremdunternehmen, dass Tätigkeiten mit besonderen Gefahren durch Aufsichtsführende überwacht werden. Dies hat der Unternehmer (Auftraggeber) sicherzustellen. Was beispielhaft Tätigkeiten mit besonderen Gefahren sind, wird in den Ausführungen in Ziffer 2.4.3 der DGUV Regel 100-001 erläutert.
Wenn allerdings eine fortdauernde Beauftragung einer Fremdfirma besteht, in der immer wieder kleinere Arbeiten durchgeführt werden, sollte dies durch einen Koordinator begleitet werden.
Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz können sie hier einsehen. Unfallverhütungsvorschriften können unter http://publikationen.dguv.de recherchiert werden.