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bei dem Entleiher unterliegt den für den Betrieb des Entleihers geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts; die hieraus sich ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Entleiher unbeschadet der Pflichten des Verleihers. Insbesondere hat der Entleiher den Leiharbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung und bei Veränderungen in seinem Arbeitsbereich über Gefahren für Sicherheit ...
Stand: 29.04.2022
Dialog: 30458
Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG hat der Arbeitgeber die Pflicht, seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 20283
,- die Verkehrssicherungspflicht, auch gegenüber Dritten und- die Zusammenarbeitspflicht mehrerer Arbeitgeber gemäß § 8 des Arbeitsschutzgesetzes .Beide Arbeitgeber haben auch die Pflicht, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zur Minimierung der Gefährdung umzusetzen. Empfehlenswert in der Praxis ist die Bestellung eines Koordinators, der im Betrieb Unterweisungen durchführen und die Erledigung des Arbeitsauftrages ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 18109
-Benutzungsverordnung - PSA-BV - hingewiesen. Demnach ist für die PSA der Arbeitgeber verantwortlich, der sie zur Verfügung stellt. Er muss auch für den ordnungsgemäßen Zustand während der Benutzungsdauer sorgen und trägt somit die Kosten dieser Maßnahme.Nach unserem Verständnis Ihrer Ausführungen nehmen Sie (ohne vorherige vertragliche Regelung/Abstimmung) somit die Aufgaben und Pflichten wahr, die eigentlich ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 18110
(Werkvertrag):Für die beteiligten Arbeitgeber ergeben sich verschiedene Pflichten aus dem ArbSchG. Neben § 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" ist hier insbesondere § 8 "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" zu beachten.Die Arbeitgeber (Auftraggeber/Besitzer/Verleiher und Auftragnehmer/Fremdfirma/Entleiher) müssen sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 18845
Arbeitgeber zuständig ist. Dies kann z.B. die letzte Schnellschlußarmatur am Füllarm sein. Weiterhin ist zu klären, wer die Füllanlage sachlich benutzt? Eigenes Werkspersonal oder ein Überlassen an andere, so dass der Füllvorgang in eigener Verantwortung durch den Fahrer erfolgt. Die Pflichten der Betriebssicherheitsverordnung treffen gem. den o.g. Leitlinien meistens beide Parteien. Hierbei ...
Stand: 14.11.2020
Dialog: 4109
Primär ist der Arbeitgeber (Dienstleister; hier: das Reinigungsunternehmen) für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich. Aber auch dem Auftraggeber obliegen gewisse Pflichten. Grundsätzlich gilt hier folgendes:Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten neben dem Auftragnehmer auch dem Auftraggeber. Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG verpflichtet daher unter § 8 ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 42372
Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Entleiher unbeschadet der Pflichten des Verleihers. Insbesondere hat der Entleiher den Leiharbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung und bei Veränderungen in seinem Arbeitsbereich über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, denen er bei der Arbeit ausgesetzt sein kann, sowie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren zu unterrichten ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 11294
Der § 8 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- verpflichtet die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit.Die Arbeitgeber (Verleiher und Entleiher der Werkzeuge) müssen sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten unterrichten und Maßnahmen zu Verhütung dieser Gefahren abstimmen.Der Arbeitgeber (Verleiher der Werkzeuge ...
Stand: 17.08.2023
Dialog: 3232
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich. Somit ist in Ihrem Beispiel der Geschäftsführer des Dienstleisters dafür verantwortlich, dass die entsprechenden Unterweisungen durchgeführt werden. Aber auch den Marktleiter treffen Verantwortlichkeiten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Weiterhin verpflichtet § 8 des Arbeitsschutzgesetzes ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 17471
Gemäß § 8 Abs.2 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - muss sich ein Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, angemessene Anweisungen in Bezug auf die mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren erhalten. Das heißt, er muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ermitteln, welche Gefährdungen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 24089
Nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind, sofern Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig werden, die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Diesbzgl. schreibt die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (§ 6) vor, dass die Arbeitgeber, sofern es zur Vermeidung einer möglichen ...
Stand: 24.03.2021
Dialog: 43191
Wenn auf Ihrem Betriebsgelände eine Fremdfirma tätig wird, ist außer dem von Ihnen genannten § 13 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV auch der § 8 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" zu beachten. Danach sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Verantwortlich ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 24578
Prinzipiell ja, im Arbeitsschutzgesetz § 8 ist die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber beschrieben. Wenn diese Punkte erfüllt sind und es gewährleistet ist, dass es sich nicht um Einzelarbeitsplätze handelt, können die Arbeiten auch ohne Anwesenheit des Koordinators des Vertragsgebers ausgeführt werden.Auch kann die DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) § 5 Abs. 3 zur Klärung ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7623
sich auch nach den Gefährdungen.Die Dokumentation der Gefährdungen und der vereinbarten Maßnahmen erfolgt in der Gefährdungsbeurteilung. Für eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung in der Zeitarbeit ist in erster Linie der Arbeitgeber im Einsatzbetrieb (Entleiher) verantwortlich. Da im Fall von Zeitarbeit Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig werden, ist auch § 8 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG ...
Stand: 20.01.2020
Dialog: 42491
Nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind, sofern Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig werden, die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Diesbzgl. schreibt die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (§ 6) vor, dass die Arbeitgeber, sofern es zur Vermeidung einer möglichen ...
Stand: 02.07.2024
Dialog: 17092
Die einschlägige Rechtsvorschrift ist in diesem Fall der § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber regelt:"(1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Soweit dies für die Sicherheit ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 42702
das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - zur Beantwortung der Frage heranzuziehen. Das ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 ArbSchG) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen eigenverantwortlich festzulegen. Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten neben dem Auftragnehmer auch dem Auftraggeber. Das ArbSchG verpflichtet daher unter § 8 ...
Stand: 25.11.2014
Dialog: 21812
das ArbZG Regelungen- zur Arbeitszeit der Arbeitnehmer - zu Ruhepausen - zur Ruhezeit- zur Nacht- und Schichtarbeit sowie- zur Sonn- und Feiertagsruhe.Adressat zur Einhaltung der vom ArbZG zur Arbeitszeitgestaltung vorgegebenen Rahmenbedingungen ist grundsätzlich der Arbeitgeber der Beschäftigten. Dies wird auch dadurch deutlich, dass die unter § 22 "Bußgeldvorschriften" und § 23 Strafvorschriften ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 17767
der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitsschutzgesetz. Zu Frage 2: Da das Arbeitsschutzgesetz nicht gilt, sind die Hausangestellten in privaten Haushalten auch keine beschäftigten Personen nach §2 Abs. 2 ArbSchG und die Auftrag gebende Person kein Arbeitgeber nach § 2 Abs. 3 ArbSchG. Laut §2 Betriebssicherheitsverordnung gilt diese aber nur für beschäftigten Personen und Arbeitgeber nach § 2 ArbSchG. Daher besteht keine ...
Stand: 27.09.2018
Dialog: 42455