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sich je nach Art der Tätigkeiten insbesondere gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen (§ 8 Abs. 1 ArbSchG).Gemäß § 8 Abs. 2 ArbSchG müssen sich die Arbeitgeber vergewissern, dass die im Betrieb tätigen Arbeitnehmer entsprechende Anweisungen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 18110
Wenn auf Ihrem Betriebsgelände eine Fremdfirma tätig wird, ist außer dem von Ihnen genannten § 13 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV auch der § 8 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" zu beachten. Danach sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Verantwortlich ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 24578
Zu Frage 1: Da das Arbeitsschutzgesetz nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten gilt (§ 1 Abs. 2 ArbSchG), ist die Anwendung eines modifizierten Selbstchecks, ggf. in Form eines Einsatzbegleitscheins, in dem die wichtigen Checkpunkte verzeichnet sind zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen ausreichend. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Beurteilung ...
Stand: 27.09.2018
Dialog: 42455
zur Zusammenarbeit. Dabei haben die Arbeitgeber sich je nach Art der Tätigkeiten insbesondere gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen (§ 8 Abs. 1 ArbSchG).Gemäß § 8 Abs. 2 ArbSchG müssen sich die Arbeitgeber vergewissern, dass die im Betrieb tätigen ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 21812
die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit. Dabei haben die Arbeitgeber sich je nach Art der Tätigkeiten insbesondere gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen (§ 8 Abs. 1 ArbSchG). Gemäß § 8 Abs. 2 ArbSchG müssen sich die Arbeitgeber vergewissern ...
Stand: 02.06.2025
Dialog: 42372
Gemäß § 8 Abs.2 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - muss sich ein Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, angemessene Anweisungen in Bezug auf die mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren erhalten. Das heißt, er muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ermitteln, welche Gefährdungen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 24089
) muss sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben (§ 8 Abs. 2 ArbSchG). Dies kann sich auch auf die erforderliche Ersteinweisung zur Benutzung des Arbeitsmittels beziehen ...
Stand: 17.08.2023
Dialog: 3232
angemessene Anweisungen erhalten haben (§ 8 Abs. 2 ArbSchG). Dies kann sich auch auf die erforderliche Ersteinweisung zur Benutzung des Arbeitsmittels beziehen. Sind zusätzliche Unterweisungen zur sicheren Benutzung des Arbeitsmittels erforderlich, so müssen sie die Informationen bereitstellen und sich vergewissern, dass der Auftragnehmer (Fremdfirma/Entleiher), sowie die Beschäftigten des Auftragnehmers ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 18845
Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG hat der Arbeitgeber die Pflicht, seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 20283
- ArbSchG beide Arbeitgeber zur Zusammenarbeit.Konkret müssen beide Arbeitgeber die Situation im Rahmen der jeweils zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung (§§ 5 und 6 ArbSchG) berücksichtigen. Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung könnte sein, dass beide Arbeitgeber die Unterweisung abstimmen, so dass der Auftragnehmer den arbeitsspezifischen Teil übernimmt und der Auftraggeber auf die spezifischen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 17471
Gemäß § 5 "Beurteilung von Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - hat der Arbeitgeber (1) ... durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) ... (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 18749
Die einschlägige Rechtsvorschrift ist in diesem Fall der § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber regelt:"(1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Soweit dies für die Sicherheit ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 42702
-830 "Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen" möchten wir ebenso hinweisen, wie auf den § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). ...
Stand: 15.08.2018
Dialog: 42345
Nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind, sofern Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig werden, die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Diesbzgl. schreibt die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (§ 6) vor, dass die Arbeitgeber, sofern es zur Vermeidung einer möglichen ...
Stand: 24.03.2021
Dialog: 43191
sich auch nach den Gefährdungen.Die Dokumentation der Gefährdungen und der vereinbarten Maßnahmen erfolgt in der Gefährdungsbeurteilung. Für eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung in der Zeitarbeit ist in erster Linie der Arbeitgeber im Einsatzbetrieb (Entleiher) verantwortlich. Da im Fall von Zeitarbeit Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig werden, ist auch § 8 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG ...
Stand: 20.01.2020
Dialog: 42491
Nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind, sofern Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig werden, die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Diesbzgl. schreibt die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (§ 6) vor, dass die Arbeitgeber, sofern es zur Vermeidung einer möglichen ...
Stand: 02.07.2024
Dialog: 17092
,- die Verkehrssicherungspflicht, auch gegenüber Dritten und- die Zusammenarbeitspflicht mehrerer Arbeitgeber gemäß § 8 Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).Beide Arbeitgeber haben auch die Pflicht, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zur Minimierung der Gefährdung umzusetzen. Empfehlenswert in der Praxis ist die Bestellung eines Koordinators, der im Betrieb Unterweisungen durchführen und die Erledigung ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 18109
Verleiher und Entleiher die sich aus § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" ergebenden Pflichten einzuhalten:"(1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ...
Stand: 29.04.2022
Dialog: 30458
Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (früher BGV A 1) fordert in § 5 Abs. 3 bei der Erteilung von Aufträgen an ein Fremdunternehmen, dass Tätigkeiten mit besonderen Gefahren durch Aufsichtsführende überwacht werden. Dies hat der Unternehmer (Auftraggeber) sicherzustellen. Was beispielhaft Tätigkeiten mit besonderen Gefahren sind, wird in den Ausführungen in Ziffer 2.4.3 der DGUV ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 6742
Zu den arbeitsschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG unter § 11 Sonstige Abs. 6 Vorschriften über das Leiharbeitsverhältnis folgende Regelung getroffen:"Die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers bei dem Entleiher unterliegt den für den Betrieb des Entleihers geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts; die hieraus sich ergebenden ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 11294