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Die Regelungen des § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten für den ganzen Betrieb. I. d. R. werden die einzelnen Abteilungen dem Gesamtbetrieb zugerechnet. Für EDV und Instandhaltung gibt es Sonderregelungen (§10 Abs. 1 Nr. 14 ArbZG). Auch die Verwaltung muss zuerst die werktägliche Arbeitszeit ausschöpfen, bevor überhaupt Sonntagsarbeit bewilligt wird.Eine interne Regelung lässt bei g ...
Stand: 26.06.2021
Dialog: 43551
Ihre Auslegung ist dahingehend richtig, dass die Arbeitszeit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen ist. Die Arbeitszeit ist hier jeweils die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.§ 3 ArbZG stellt auf die werktägliche Arbeitszeit ab. Der Werktag beginnt z. B. nicht am Montag um 0:00 Uhr wie der Kalendertag, sondern indivi ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 43543
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) fordert bei Sonntagsarbeit einen Ersatzruhetag für den Sonntag. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen gewährt werden. Bei einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, muss dieser Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen gewährt werden (§ 11 ArbZG). Bei dem Ersatzruhetag handelt es sich lediglich um einen freien Werktag (Werktag = Montag bis Samstag). Das Arbeitszeitges ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 43461
Für den Begriff Ausnahmefall gibt es keine gesetzliche Definition.Gemäß § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf in Notfällen und Ausnahmefällen unter anderem auch die Ruhezeit verkürzt werden. Ein Ausnahmefall ist eine ungewöhnliche Situation, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintritt und deren Folgen nicht auf andere Art und Weise beseitigt werden können als durch Abweichungen von den ...
Stand: 18.05.2021
Dialog: 43407
Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einen Anspruch auf mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit.Die Dauer der Ruhezeit von elf Stunden kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rund ...
Stand: 05.03.2021
Dialog: 43342
Es gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die Regelung für die Gewährung eines Ersatzruhetages für die Beschäftigung an einem Sonntag findet sich im § 11 Abs.3 ArbZG:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag ...
Stand: 27.02.2022
Dialog: 43073
Gemäß § 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beträgt die Ruhezeit nach der Beendigung der täglichen Arbeitszeit grundsätzlich elf Stunden. Sie kann nach § 5 Abs. 2 ArbZG in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen um bis zu eine Stunde verkürzt werden, hier auf zehn Stunden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerh ...
Stand: 03.07.2020
Dialog: 43098
Nach § 7 Arbeitszeitgesetz besteht die Möglichkeit, in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Arbeitszeit auf über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Die Begriffe "regelmäßig und in erheblichem Umfang" sind im Gesetz nic ...
Stand: 06.08.2019
Dialog: 42797
In der Regel muss die Bewilligung vorher vorliegen.Ausnahmefälle können vorkommen, wenn z.B. der Antrag sehr kurzfristig eingeht, die Behörde überlastet ist und die Bewilligung nachreicht oder wenn der Sachverhalt dahingehend geklärt ist, dass die Sonntagsarbeit bewilligungsfähig wäre, sich aber erst im Verlauf des Samstages (wenn die Behörde nicht erreichbar ist) rausstellt, ob die Sonntagsarbeit ...
Stand: 05.06.2018
Dialog: 42310
Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. …(§ 2 ArbZG).In Ihrem Fall muss die Pause mindestens 30 Minuten betragen. Die Schichtzeit von 6:00 bis 15:20 Uhr minus 30 Minuten Pause ergibt ein Arbeitszeit von 8 Stunden 50 Minuten. Bei einer Arbeitszeit von meh ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 43193
Zur Beantwortung Ihrer Frage sind die §§ 5 und 7 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) relevant. Gemäß der Fragestellung beträgt die gewährte Ruhezeit 9 Stunden und 10 Minuten.Nach § 5 ArbZG müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Diese kann in Krankenhäusern "um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43001
Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber für einen umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie eine geeignete Arbeitsorganisation zu sorgen (§ 3 ArbSchG). Nach § 5 ArbSchG hat der Arbeitgeber Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen. Zu den Gefährdungsarten führt § 5 Abs. 3 Nr. 4 ArbSchG aus: "Eine Gefährdung kann ...
Stand: 13.12.2022
Dialog: 42586
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nach dem Territorialprinzip für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland könnte das ArbZG auf Grund privatrechtlicher Vereinbarung gelten. Hierzu müssen die Vertragsparteien die Geltung des ArbZG bei einem Einsatz im Ausland ausdrücklich vereinbaren. Die rechtlichen Bestimmungen am ausländischen Arbeitsort sind auch in e ...
Stand: 26.04.2019
Dialog: 42685
Führungskräfte fallen als leitende Angestellte u. U. nicht unter das Arbeitszeitgesetz - ArbZG (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG). Für diesen Personenkreis ist keine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich.Für andere Mitarbeiter/Arbeitnehmer ist jedoch eine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich. Hier würde sehr kritisch geprüft, ob dieser Familientag nicht auf einen Samstag (Werktag) verlegt werden ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 24112
Nein, auch am Gründonnerstag und Ostersamstag darf nicht länger als 10 Stunden täglich gearbeitet werden. Es handelt sich hier nicht um außergewöhnliche Fälle, diese Feiertage sind bekannt, jährlich wiederkehrend und daher planbar.Es gibt keine Regelung zur Höchstgrenze der Pausenzeit. Die Pausen sollen aber der Erholung dienen und nicht der Ausdehnung der Arbeitsschicht. Eine Pause von mehr als 1 ...
Stand: 21.03.2024
Dialog: 23472
Die Rufbereitschaft wird durch den Arbeitszeitrahmen des § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - nicht beschränkt, da dieser Dienst keine Arbeitszeit ist (§ 2 ArbGZ). Während der Rufbereitschaft selbst ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich in der eigenen Wohnung oder einem anderen, dem Arbeitgeber anzuzeigenden Ort aufzuhalten, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können. (Anzinger/Koberski, 2014, Komme ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21331
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - dürfen Arbeitnehmer/innen in Not- und Rettungsdiensten sowie bei der Feuerwehr beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können (vgl. Abs. 1). Es sind nur rettungs- und feuerwehrtypische Arbeiten/Einsätze zulässig.Auch Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten sind an Sonn- und Feiertagen nur zulässig, sofern sie ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 24431
Regelungen zu Pausenräumen finden sich in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV und in der zugehörigen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".Zur Notwendigkeit von Pausenräumen wird im Anhang 4.2 der Arbeitsstättenverordnung ausgeführt:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäf ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23947
Die gesetzliche Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZG (§ 3 ArbZG) beginnt und endet zu dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit aufnimmt bzw. beendet. Hierbei gehören Wegezeiten sowie Umkleide und Waschzeiten in der Regel nicht zur Arbeitszeit, selbst wenn sie vergütet werden. Ausnahmsweise gehört die Umkleidezeit dann zur Arbeitszeit, wenn das Umkleiden für die berufliche Täti ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 23935
Das von Ihnen angesprochene Problem bezüglich der Getränkeaufnahme ist gesetzlich nicht explizit geregelt. Grundsätzlich stehen den Beschäftigten keine zusätzlichen Pausenzeiten zu, wenn in gewissen Bereichen aufgrund der Gefahrstoffe die Einnahme von Essen und Getränken nicht gestattet ist. Ziel der Vorschrift in der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 23591