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Muss für Auslandsfreizeiten von Kindern/Jugendlichen einer stationären Wohngruppe ein Dienstplan mit ausgewiesenen Ruhezeiten geschrieben werden?

KomNet Dialog 42685

Stand: 26.04.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Ruhezeiten

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Frage:

Muss für Auslandsfreizeiten von Kindern/Jugendlichen einer stationären Wohngruppe ein Dienstplan mit ausgewiesenen Ruhezeiten geschrieben werden?

Antwort:

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nach dem Territorialprinzip für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

 

Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland könnte das ArbZG auf Grund privatrechtlicher Vereinbarung gelten. Hierzu müssen die Vertragsparteien die Geltung des ArbZG bei einem Einsatz im Ausland ausdrücklich vereinbaren. Die rechtlichen Bestimmungen am ausländischen Arbeitsort sind auch in einem solchen Fall zu berücksichtigen.


In Ihrem Fall (nur sehr kurzer Aufenthalt im Ausland) ist es zweckmäßig zu vereinbaren, dass das ArbZG weiterhin Anwendung findet. Wenn ja, sind u.a. auch die Ruhezeiten nach dem ArbZG einzuhalten.