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Besteht die Möglichkeit, dass unsere Kollegen bei Arbeiten auf Baustellen in Indien 3 - 4 Sonntage hintereinander arbeiten dürfen und dann sofort im Anschluss die Ausgleichstage nehmen?

KomNet Dialog 44147

Stand: 15.08.2025

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Sonn- und Feiertagsarbeit

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Frage:

Wir sind ein weltweit agierendes mittelständiges Unternehmen im Maschinenbau. Unsere Frage bezieht sich auf Arbeiten an Sonntagen. Momentan haben wir einige Baustellen in Indien. Für Wartungsarbeiten an Produktionsanlagen soll eine Stillstandszeit von 3 - 4 Wochen genutzt werden. Besteht die Möglichkeit, dass unsere Kollegen dann auch an diesen 3 - 4 Sonntagen hintereinander arbeiten dürfen und dann sofort im Anschluß die Ausgleichstage nehmen? So wie wir das ArbZG deuten, sind nur 2 Sonntage am Stück erlaubt und dann muss der dritte dann ein freier Sonntag sein. Stimmt das?

Antwort:

Da die Tätigkeiten im Ausland stattfinden, in dem von Ihnen geschilderten Fall in Indien, finden die Regelungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) hier keine Anwendung.

Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist es u.a. die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten.

In Ländern außerhalb Deutschlands ist vielmehr die dortige gesetzliche Regelung zu beachten.

Wie mit den im Ausland angesammelten Arbeitszeiten bei Rückkehr in die Bundesrepublik umzugehen ist bzw. wie mit eventuellen Ausgleichszeiträumen zu verfahren ist sollte im Rahmen einer verantwortungsvoll durchgeführten Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) betrachtet werden.

Eventuelle tarifvertragliche Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

Auf das Beratungsangebot des Indien Kompetenzentrums der IHK zu Düsseldorf möchten wir hinweisen.