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Wenn ein Beschäftigter seinen Dienst um 06:00 Uhr beginnt und bis 15:20 Uhr arbeitet, wieviel Pause hat er zu nehmen?

KomNet Dialog 43193

Stand: 28.07.2022

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Pausenregelungen

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Frage:

Ich habe eine Frage bzgl. Ruhezeiten. Wenn ein Beschäftigter seinen Dienst um 06:00 Uhr beginnt und bis 15:20 Uhr arbeitet, wieviel Pause hat er zu nehmen? Er hat eine Anwesenheit von 9 Stunden und 20 Minuten. Sofern eine vorgeschriebene Ruhepause von 30 Minuten genommen wird, wird die Arbeitszeit von 9 Stunden ja nicht überschritten und die Arbeitszeit liegt bei 8 Stunden 50 Minuten. Oder aber zählt die Ruhepause nicht und man geht von den netto 9 Stunden 20 Minuten aus und 45 Minuten Ruhepause sind insgesamt zunehmen?

Antwort:

Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. …(§ 2 ArbZG).


In Ihrem Fall muss die Pause mindestens 30 Minuten betragen. Die Schichtzeit von 6:00 bis 15:20 Uhr minus 30 Minuten Pause ergibt ein Arbeitszeit von 8 Stunden 50 Minuten. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden ist die Arbeit für mindestens 45 Minuten zu unterbrechen. (§ 4 ArbZG).


Weitere Informationen zu Pausen: 

Broschüre  Das Arbeitszeitgesetz  vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Stand 2016). Mit Erläuterungen zum Gesetz, z.B. zum Begriff der Arbeitszeit auf Seite 11.

Broschüre  Wieviel Arbeit darf sein - Arbeitszeit, Pausen und Erholung gehören zusammen  von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Amt für Arbeitsschutz, Hamburg (Stand März 2009)