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Wenn bei Schichtarbeit im Krankenhaus der Spätdienst um 20:55 Uhr endet, ist es dann erlaubt, dass am folgenden Tag ein Frühdienst um 06:05 Uhr beginnt?

KomNet Dialog 43001

Stand: 28.01.2020

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Ruhezeiten

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Frage:

Wenn bei Schichtarbeit im Krankenhaus der Spätdienst um 20:55 Uhr endet, ist es dann erlaubt, dass am folgenden Tag ein Frühdienst um 06:05 Uhr beginnt?

Antwort:

Zur Beantwortung Ihrer Frage sind die §§ 5 und 7 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) relevant. Gemäß der Fragestellung beträgt die gewährte Ruhezeit 9 Stunden und 10 Minuten.


Nach § 5 ArbZG müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Diese kann in Krankenhäusern "um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird."


Zusätzlich kann gemäß § 7 Abs.1 Nr.3 ArbZG in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Ruhezeit um bis zu 2 Stunden gekürzt werden, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden Ausgleichszeitraums ausgeglichen wird. Hierdurch wäre eine Verkürzung der Ruhezeit auf bis zu 9 Stunden möglich. Ob bei Ihnen diese Ausnahmeregelung zum Tragen kommt, können Sie beispielsweise über Ihren Betriebs- bzw. Personalrat oder Ihr Personalbüro erfahren.