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eines unverhältnismäßigen Schadens dies erfordern (§ 13 Absatz 3 Nr. 2b ArbZG). In Nordrhein-Westfalen sind die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen für Ausnahmen nach dem Arbeitszeitgesetz zuständig. Der Antrag ist an die Dienststelle zu richten, in deren Aufsichtsbezirk der Betriebssitz ist. Die Adressen der zuständigen Arbeitsschutzbehörden in den Bundesländern werden vom LASI angeboten. ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43787
Für bestimmte Arbeiten sieht das Arbeitszeitgesetz – ArbZG gesetzliche Ausnahmen vor (§ 10 ArbZG), sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können:§ 10 (1) Nr. 14 ArbZG: " …. bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4034
Prinzipiell ist jede berufliche Tätigkeit eines/einer abhängig Beschäftigten (mit Ausnahme von Beamtinnen und Beamten) gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für die geschilderte Situation. Das bedeutet: bei Unfällen tritt die gesetzliche Unfallversicherung für den entstandenen Schaden (z.B. Behandlungskosten) anstelle des Arbeitgebers ein. Diese kann bei (groben) Verstößen gegen ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 1020
werden. Bei Ausnahmetabeständen des § 10 ArbZG handelt es sich um gesetzliche Ausnahmen. Die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer sind allerdings aufzuzeichnen (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Der gesetzliche Ausnahmetatbestand sollte nachweisbar sein (Hinweis auf Wartungsarbeiten beim Kundenbetrieb...). Insbesondere ist der erste Satz unter § 10 ArbZG: "sofern Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 10452
, wenn er nicht tragfähig oder nicht zumutbar ist.Der 1. Weihnachtstag ist ein sogenannter stiller Feiertag, d.h. an eine mögliche Ausnahme werden noch strengere Maßstäbe gelegt.Der 1. und der 2. Weihnachtstag zählen grundsätzlich, unabhängig von der Dauer der Inanspruchnahme, als zwei Tage bei der 5 - Tage - Regelung des § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz. ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 6139
werden, in Bayern aber nicht. Dies gilt unabhängig davon, wo der Firmensitz liegt.Manche Arbeiten dürfen aufgrund gesetzlicher oder für den Einzelfall erteilter Ausnahmen auch an Feiertagen durchgeführt werden (z.B. Störungsbeseitigung).Welche Feiertage oder Zuschläge sie bezahlt bekommen, richtet sich nach dem Tarifvertrag, der für Sie gilt, oder nach dem individuell ausgehandelten Arbeitsvertrag.Um die Fragen ...
Stand: 31.05.2021
Dialog: 3867
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) kennt Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeit. Ruhezeiten sind dabei festgelegte Zeiten, in den Arbeitnehmer keinen Beschränkungen durch den Arbeitgeber unterworfen sind, die mindestens 11 Stunden dauern (Ausnahmen siehe ArbZG).Pausen müssen die folgenden Kriterien erfüllen:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft,- Im voraus feststehende ...
Stand: 01.03.2018
Dialog: 6546
Tag darf in Baden-Württemberg gearbeitet werden, im Saarland und teilweise in Bayern aber nicht. Dies gilt unabhängig davon, wo der Firmensitz liegt.Manche Arbeiten dürfen aufgrund gesetzlicher oder für den Einzelfall erteilter Ausnahmen auch an Feiertagen durchgeführt werden (z.B. Störungsbeseitigung).Grundsätzlich könnten somit Service-Mitarbeiter mit Wohnsitz in Bayern zur Arbeit in Baden ...
Stand: 02.01.2025
Dialog: 3950
es sich beim Arbeitszeitgesetz um öffentliches Recht handelt, müssen die dort festgelegten Regelungen zum Schutze der Beschäftigten auch dann beachtet werden, wenn Beschäftigte auf einzelne Regelungen freiwillig verzichten würden.Die Regelungen sind nur im Rahmen der im Arbeitszeitgesetz beschriebenen Ausnahmen und Abweichungen möglich, z.B. lässt das ArbZG für bestimmte Branchen Änderungen in Lage und Dauer ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4193
und außergewöhnlichen Fällen - nur aufgrund abweichender tarifvertraglicher Regelungen oder mit behördlicher Ausnahme zulässig. Dies dürfte im vorliegenden Fall nicht gegeben sein. Arbeitszeitmodelle, die eine Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit von zehn Stunden vorsehen, entsprechen nicht der Zwecksetzung des ArbZG und sind daher in den meisten Branchen nicht zulässig.Ausnahmen von der werktäglichen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 1353
nicht um eine unternehmerische Fehlplanung z.B. als Folge von fehlerhaften Entscheidungen des Arbeitgebers und von Organisationsmängeln handeln. § 14 (1) ArbZG darf vom Wortlaut her nur für vorübergehende Arbeiten in Anspruch genommen werden. Bei länger anhaltenden Arbeiten kann sich der Arbeitgeber auf die Ausnahme des § 14 (1) ArbZG nicht berufen.Zur Frage ist weiterhin anzumerken, dass 10 Stunden ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 2130
nicht beschäftigt werden."Von diesem grundsätzlichen Verbot sind allerdings Ausnahmen möglich, die unter dem § 10 ArbZG aufgeführt sind. Die unter § 10 ArbZG aufgeführten Arbeiten sind an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen zulässig, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Ohne nähere Kenntnisse über die Art der an Christi Himmelfahrt und Fronleichnam vorgesehenen Arbeiten und die näheren ...
Stand: 20.05.2025
Dialog: 4291
der Ausgleichszeitraum vier Wochen (§ 6 ArbZG).Dabei ist es nicht relevant, ob die Arbeitszeit während der Früh- oder Spätschicht geleistet wird.Wenn Ausnahmen für Sonntagsarbeit nicht vorliegen und es keine tariflichen Regelungen gibt, dürften laut ArbZG z.B. 6 Spätschichten in Folge mit einer werktäglichen Arbeitszeit (Montag bis Samstag) von 8 Std. geleistet werden . Und am darauffolgenden Montag dürfte ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 12941
Stunden betragen (Ausnahmen: siehe § 5 Abs. 2 ArbZG für bestimmte Branchen und § 7 ArbZG). ...
Stand: 15.11.2024
Dialog: 42640
" nach der Heimpersonalverordnung. Dies kann mit den für die Heimaufsicht zuständigen Behörden geklärt werden. Grundsätzlich können durch die zust. Behörden, sofern erforderlich, auch Ausnahmen von den Vorgaben des § 5 Absatz 1 gewährt werden (siehe § 5 Absatz 2 HeimPersV).Hinweis:KomNet-Arbeitsschutz ist ein kostenloses Beratungsangebot, das Ihnen bei der Planung und Durchführung von ganzheitlichen und präventionsorientierten ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 3488
grundsätzlich Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 9 ArbZG). Von diesem grundsätzlichen Verbot lässt das ArbZG aber gesetzliche Ausnahmen zu, die unter § 10 ArbZG aufgeführt sind. U. a. dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, …. in Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Tieren (Ziffer 12). Darunter fallen ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 6044
Für bestimmte Arbeiten sieht das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gesetzliche Ausnahmen vor (§ 10 ArbZG), sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können:§ 10 Absatz 1 Nummer 14 ArbZG: "[...] bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 44084
In dem von Ihnen geschilderten Fall kann § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG zur Anwendung kommen, wenn "bei vorübergehenden Arbeiten in...außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintreten..." es zu einer Ruhezeitverkürzung kommt. Das gilt aber nur, wenn so ein Fall ausnahmsweise eintritt und sich nicht regelmäßig wiederholt. Wenn auf der besagten Strecke regelmäßig S ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 24602
nach Branche kann es hier Ausnahmen geben (siehe § 7 ArbZG). Damit ist das Arbeiten für Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer nach zehn Stunden rechtswidrig.Die von Ihnen beschriebene Situation ist gesetzwidrig und demzufolge umgehend abzustellen. Wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat und/oder die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung muss ein Eigeninteresse daran haben, dass dieses Verhalten der Beschäftigten ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 19507
ebenfalls vorsehen. Ob entsprechende Regelungen bestehen, ist im Einzelfall nach dem geltenden Tarifvertrag zu prüfen. Außerdem kann die zuständige Aufsichtsbehörde (dies sind in NRW die Bezirksregierungen) auf Antrag ebenfalls Ausnahmen zulassen, soweit sie im öffentlichen Interesse dringend nötig werden.Fragen der Vergütung werden vom Arbeitszeitrecht nicht geregelt; dies ist den Tarifpartnern ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 2276