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Können bei nachlassender Konzentration infolge von Überstunden Haftungsfragen eine Rolle spielen?
KomNet Dialog 1020
Stand: 20.02.2019
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.1.8)
Frage:
In einer landwirtschaftlichen Forschungsanstalt fallen während der Bestell- und Erntezeiten vermehrt Überstunden an. Die Überstunden bewegen sich im gesetzlich zulässigen Rahmen und sind mit dem Personalrat abgestimmt. Wenn es nun aufgrund von Konzentrationsmängeln zu Arbeitsunfällen, falschen Laborergebnissen o.ä. kommt, ergab sich die Frage, inwieweit die Überstunden haftungsrechtliche Folgen haben können.
Antwort:
Prinzipiell ist jede berufliche Tätigkeit eines/einer abhängig Beschäftigten (mit Ausnahme von Beamtinnen und Beamten) gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für die geschilderte Situation. Das bedeutet: bei Unfällen tritt die gesetzliche Unfallversicherung für den entstandenen Schaden (z.B. Behandlungskosten) anstelle des Arbeitgebers ein. Diese kann bei (groben) Verstößen gegen die Pflichten des Arbeitgebers dem Beschäftigten gegenüber (unsichere Gestaltung der Arbeitsbedingungen) den Arbeitgeber in Regress nehmen. In der Praxis kommt es aber nur selten dazu. Dies liegt u.a. an der Schwierigkeit, in solchen Fällen den Nachweis der Ursächlichkeit der Arbeitgeberhandlung für den eingetretenen Schaden nachzuweisen. Allerdings ist zu betonen, dass die Arbeitszeit generell so zu gestalten ist, dass es nicht regelmäßig zu erheblichen Übermüdungen mit Unfallgefahren kommt. Wenn die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden, ist im Allgemeinen nicht mit wesentlich erhöhten Gefahren zu rechnen. Sollten die bisherigen Erfahrungen in dem jeweiligen Betrieb aber eindeutig nachweisen, dass in der Überstundenphase erheblich höhere Unfallgefahren bestehen, muss bei der Gestaltung der Arbeitszeit darauf Rücksicht genommen werden. Andernfalls könnte es sich um eine (u. U. grobe) Fahrlässigkeit handeln, die Regressansprüche nach sich ziehen könnte.