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Darf die gesetzlich vorgeschriebene Pause auf freiwilliger Basis geküzt werden?

KomNet Dialog 4193

Stand: 10.01.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Pausenregelungen

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Frage:

Ich habe einen Arbeitsvertrag über 42 Wochenstunden, in diesem Betrieb ist Gleitzeitarbeit möglich. Ich arbeite von Mo - Do ca. 10 Std. und freitags 5 Std. Laut Arbeitszeitgesetz muss ab 9 Std. eine Pause von 45 Minuten gemacht werden. Ich bin jung und es reicht mir eine halbe Stunde Mittagspause. Gibt es eine Möglichkeit, dies irgendwie ändern zu lassen für mich?

Antwort:

Die im Arbeitszeitgesetz - ArbZG festgelegten Ruhepausen dienen der Erhaltung der Arbeitskraft und der Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet auf die Einhaltung der Ruhepausen zu achten und geeignete Rahmenbedingungen (Arbeitszeitregelungen, ggf. Bereitstellung von Pausenbereichen oder Pausenräumen nach Arbeitstättenverordnung) zu schaffen.

Da es sich beim Arbeitszeitgesetz um öffentliches Recht handelt, müssen die dort festgelegten Regelungen zum Schutze der Beschäftigten auch dann beachtet werden, wenn Beschäftigte auf einzelne Regelungen freiwillig verzichten würden.

Die Regelungen sind nur im Rahmen der im Arbeitszeitgesetz beschriebenen Ausnahmen und Abweichungen möglich, z.B. lässt das ArbZG für bestimmte Branchen Änderungen in Lage und Dauer der Pausen zu, wenn entsprechende tarifvertragliche Regelungen bzw. Betriebsvereinbarungen getroffen sind und sofern der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/innen durch einen entsprechenden Zeitausgleich gewährleistet wird (§ 7 ArbZG). Dazu müsste ggf. die Fragestellung an entsprechend autorisierte Stellen wie Betriebsrat, Gewerkschaft, Verbände, Arbeitsrechtler gerichtet werden.

Bei der zehnstündigen Arbeitszeit (die unter den in § 3 ArbZG beschriebenen Bedingungen zulässig ist) sollte der Arbeitgeber die Lage und jeweilige Dauer der Pause mit dem Betriebsarzt und, sofern vorhanden, dem Betriebsrat, unter Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten festlegen. Z.B. könnte eine Mittagspause von 30 Minuten und eine weitere Pause von 15 Minuten Dauer vereinbart werden.

Freitags muss bei einer fünfstündigen Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz keine Pause eingelegt werden.