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Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) kennt Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeit. Ruhezeiten sind dabei festgelegte Zeiten, in den Arbeitnehmer keinen Beschränkungen durch den Arbeitgeber unterworfen sind, die mindestens 11 Stunden dauern (Ausnahmen siehe ArbZG).Pausen müssen die folgenden Kriterien erfüllen:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft,- Im voraus feststehende Arbeit ...
Stand: 01.03.2018
Dialog: 6546
regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt und - in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung Regelungen zur Verlängerung der Arbeitszeit beim Vorliegen von Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst getroffen sind (§ 7 ArbZG).Wir empfehlen Ihnen daher zunächst abzuklären, ob bzw. welche Arbeitszeit ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 13192
Bei dem in der Frage genannten Zeitraum von 05:30 bis 06:00 Uhr handelt es sich nicht um Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Das ArbZG definiert die Nachtzeit als die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (§ 2 Abs. 3 ArbZG)Nachtarbeit im Sinne des ArbZG ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. (§ 2 Abs. 4 ArbZG) ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 15176
) bleibt für die Beschäftigten auch bei einem eventuellen Verstoß gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen erhalten.Die Aufgaben des Betriebsrates richten sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Dieser hat u.a. ein Mitbestimmungsrecht bei Sonn- und Feiertagsarbeit und hat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5831
werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird."Zusätzlich kann gemäß § 7 Abs.1 Nr.3 ArbZG in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Ruhezeit um bis zu 2 Stunden gekürzt werden, wenn die Art der Arbeit dies erfordert ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43001
von Personen, Gütern und Nachrichten. „Dabei ist nicht auf den gewerberechtlichen Betriebsbegriff abzustellen; vielmehr genügt es, dass der verkehrstechnische Zweck mit einer – von anderen arbeitstechnischen Zwecken abgegrenzten – Organisationseinheit (Betrieb oder Betriebsteil) verfolgt wird und die Arbeitnehmer dieser Organisationseinheit zugeordnet sind.“ (Zitat: Schliemann, Kommentar ArbZG, 2009, § 5 ...
Stand: 23.08.2021
Dialog: 43572
Für bestimmte Arbeiten sieht das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gesetzliche Ausnahmen vor (§ 10 ArbZG), sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können:§ 10 Absatz 1 Nummer 14 ArbZG: "[...] bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 44084
Ja.Zwar besteht für die Fahrtstrecke zwischen Arbeitsplatz und Wohnung grundsätzlich Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), gleichwohl werden Fahrtzeiten zwischen Wohnung und Betrieb arbeitsschutzrechtlich dem privaten Bereich der Beschäftigten zugeordnet, so dass es dem Arbeitnehmer freigestellt ist, welche Entfernung er zwischen Wohnung ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 12406
in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,... abweichend von § 4 Satz 2 die Gesamtdauer der Ruhepausen in Schichtbetrieben und Verkehrsbetrieben auf Kurzpausen von angemessener Dauer aufzuteilen§ 7 Abs. 2 Ziffer 3 ArbZG Sofern der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch einen entsprechenden Zeitausgleich gewährleistet wird, kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 5609
Sonn- und Feiertagsarbeit (§§ 9 ff. Arbeitszeitgesetz - ArbZG): Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und Feiertagen von 00.00 bis 24.00 Uhr nicht beschäftigt werden. In Mehrschichtbetrieben mit regelmäßiger Tag und Nachtschicht kann die Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen um bis zu 6 Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn der Betrieb für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 529
gelten grundsätzlich ebenfalls als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG und sind bei der Ermittlung der zulässigen Höchstarbeitszeit und der erforderlichen Ruhezeiten einzubeziehen.Allerdings gibt es auch nach § 7 Arbeitszeitgesetz die Ausnahmemöglichkeit, dass bei regelmäßiger und erheblicher Bereitschaftszeit, in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12886
Die im Arbeitszeitgesetz - ArbZG festgelegten Ruhepausen dienen der Erhaltung der Arbeitskraft und der Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.Der Arbeitgeber ist verpflichtet auf die Einhaltung der Ruhepausen zu achten und geeignete Rahmenbedingungen (Arbeitszeitregelungen, ggf. Bereitstellung von Pausenbereichen oder Pausenräumen nach Arbeitstättenverordnung) zu schaffen.Da es sich bei ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4193
Rahmen abweichende Regelungen in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung getroffen werden. Ob und inwieweit derartige abweichende Regelungen existieren, sollte ggf. bei den Tarifvertragsparteien erfragt werden. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 14568
Nein!Die Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 1 Nr. 11 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - gilt z. B. bei einem Energieversorgungsunternehmen nur für die Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung der Bevölkerung dienen. Bei einem durchgehenden 24-Stunden-Betrieb sind dies z. B. erforderliche Aufsichts- und Steuerungsarbeiten, mit denen der Regelbetrieb zur Versorgung der Bevölkerung ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18957
Es existiert keine gesetzliche Vorschrift darüber, dass eine Festschreibung der Anlässe erfolgen muss. Ebenfalls ist damit auch nicht ausgeschlossen, dass ein Betrieb eine entsprechende Regelung für den Rufbereitschaftsdienst trifft. Die Entscheidung liegt zunächst allein in der Eigenverantwortung des Unternehmens. Sofern vorhanden ist die Arbeitnehmervertretung wegen der Auswirkungen ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2813
Nach § 7 Arbeitszeitgesetz besteht die Möglichkeit, in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Arbeitszeit auf über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Die Begriffe "regelmäßig und in erheblichem Umfang" sind im Gesetz ...
Stand: 06.08.2019
Dialog: 42797
in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden, ... ... 2. abweichend von § 11 Abs. 3 den Wegfall von Ersatzruhetagen für auf Werktage fallende Feiertage zu vereinbaren oder Arbeitnehmer innerhalb eines festzulegenden Ausgleichszeitraums beschäftigungsfrei zu stellen, ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13381
für seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Anspruch nehmen. Die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung bleibt hiervon unberührt.Nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zugelassen werden, dass abweichend von § 5 Abs. 1 die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden (auf 9 Stunden) gekürzt wird, wenn die Art der Arbeit ...
Stand: 05.03.2021
Dialog: 43342
Ruhezeit von 10 Stunden (vgl. § 5 Abs. 2 ArbZG).Verkehrsbetriebe sind alle Bereiche, deren Zweck auf die Beförderung von Personen, Gütern oder Nachrichten gerichtet ist, sowie die dazugehörigen selbständigen oder unselbständigen Hilfs- und Nebenbetriebe. Die verschiedenen Kommentare zum Arbeitszeitgesetz sehen darunter auch die Betriebe der Telekom und des Postdienstes. Hierzu wird auf den Kommentar ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 19289
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) trifft keine Aussage dazu, in welcher Zeit im Voraus den Beschäftigten Beginn und Ende der Arbeitszeit bekannt sein muss. Dieses ist ein Sachverhalt, der vorrangig arbeitsrechtlich beantwortet werden muss. Auch sind betriebsverfassungsrechtliche Mitwirkungsrechte betroffen, sodass der Betriebs-/Personalrat initiativ werden sollte. Wir empfehlen die Fragestellung ...
Stand: 22.01.2021
Dialog: 5324