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Gibt es eine Rechtsgrundlage, wie weit im Voraus Arbeitszeiten den Beschäftigten mitgeteilt werden müssen?

KomNet Dialog 5324

Stand: 22.01.2021

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.1.8)

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Frage:

In unserem Unternehmen werden für Beschäftigte im Fahrdienst sogenannte Bestimmungs- oder auch Verfügungsdienste angesetzt. Diese Dieste bekommen die Beschäftigten erst am Vortage ab 11.00 h zu sehen. Unsere Frage: ist das nicht ein wenig zu spät? Gibt es eine Rechtsgrundlage, wann diese Dienste mitgeteilt werden müssen?

Antwort:

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) trifft keine Aussage dazu, in welcher Zeit im Voraus den Beschäftigten Beginn und Ende der Arbeitszeit bekannt sein muss. Dieses ist ein Sachverhalt, der vorrangig arbeitsrechtlich beantwortet werden muss. Auch sind betriebsverfassungsrechtliche Mitwirkungsrechte betroffen, sodass der Betriebs-/Personalrat initiativ werden sollte. 

Wir empfehlen die Fragestellung an eine im Arbeitsrecht autorisierte Stelle wie Gewerkschaften, Verbände, Kammern, etc. zu richten.


Des Weiteren bieten die Arbeitsgerichte teilweise kostenlose oder kostengünstige Sprechstunden zu arbeitsrechtlichen Fragen an. Darüber hinaus 22.01.2021weisen wir auf das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hin.