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Darf ein Mitarbeiter nach einer 12-Tage-Schicht zu je 8 Stunden nach der letzten Nachtschicht morgens um 6.00 Uhr noch 2 Stunden mit dem Auto nach Hause fahren?

KomNet Dialog 12406

Stand: 21.02.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.1.8)

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Frage:

Darf ein Mitarbeiter nach einer 12-Tage-Schicht (4 Tage früh, 4 Tage spät, 4 Tage nachts) zu je 8 Stunden nach der letzten Nachtschicht morgens um 6.00 Uhr noch 2 Stunden mit dem Auto nach Hause fahren?

Antwort:

Ja.

Zwar besteht für die Fahrtstrecke zwischen Arbeitsplatz und Wohnung grundsätzlich Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), gleichwohl werden Fahrtzeiten zwischen Wohnung und Betrieb arbeitsschutzrechtlich dem privaten Bereich der Beschäftigten zugeordnet, so dass es dem Arbeitnehmer freigestellt ist, welche Entfernung er zwischen Wohnung und Arbeitsstelle in Kauf nimmt.  


Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, bei der Arbeitszeitplanung die zwischen Wohnung und Betrieb benötigten Wegezeiten der Beschäftigten zu berücksichtigen.


Unabhängig von den Wegezeiten verpflichtet aber das Arbeitszeitgesetz den Arbeitgeber, bei der Arbeitszeitgestaltung die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen (§ 6 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Eine dieser Erkenntnisse ist, dass die Anzahl der aufeinander folgenden Nachtschichten möglichst gering sein sollte. Konkret wird empfohlen, nicht mehr als drei Nachtschichten hintereinander vorzusehen. Nach den einschlägigen Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz soll es auch bei Einhaltung der gemäß Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen Ausgleichsregelungen keine Arbeitsperioden von acht oder mehr Arbeitstagen in Folge geben. 


Beim Erstellen der Schichtpläne sollte der Arbeitgeber in jedem Fall den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit einbeziehen. Diese können darauf hinwirken, dass Schichtpläne den arbeitswissenschaftliche Erkenntnissen entsprechend erstellt werden.

Auf die Informationen unter https://www.mags.nrw/arbeitszeit-gestalten weisen wir hin.