KomNet-Wissensdatenbank
Sind bei einem hauseigenen Werkschutz am Wochenende 12-Stunden-Schichten erlaubt? Hat hier der Betriebsrat ein Mitspracherecht?
KomNet Dialog 13192
Stand: 11.01.2019
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Schichtarbeit
Frage:
Sind bei einem hauseigenen Werkschutz am Wochenende 12- Stunden-Schichten erlaubt? Hat hier der Betriebsrat ein Mitspracherecht?
Antwort:
Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz - ArbZG getroffen. Das Arbeitszeitgesetz beschränkt die Arbeitszeit auf grundsätzlich 8 Stunden werktäglich, bei entsprechendem Ausgleich sind Arbeitszeiten bis zu 10 Stunden möglich (§ 3 ArbZG).Das Arbeitszeitgesetz ermöglicht aber eine Verlängerung der Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich hinaus, wenn
- in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt und
- in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung Regelungen zur Verlängerung der Arbeitszeit beim Vorliegen von Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst getroffen sind (§ 7 ArbZG).
Wir empfehlen Ihnen daher zunächst abzuklären, ob bzw. welche Arbeitszeit- und Tarifregelungen auf Ihr Arbeitsverhältnis anzuwenden sind. Dazu kann eine entsprechende Fragestellung, ggf. mit Unterstützung des Betriebsrates, an die Personalstelle des Arbeitgebers, die Gewerkschaft oder direkt an die für den Betrieb zuständige Arbeitsschutzbehörde gerichtet werden.