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Gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche (Montag bis Samstag) Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann bis auf zehn Stunden an Werktagen nur dann verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen (Ausgleichszeitraum) im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Daraus ergibt sich, dass die ...
Stand: 22.07.2020
Dialog: 43223
Eine exakte Beantwortung der Frage ist aufgrund der Komplexität des Problems mit den gemachten Angaben nicht möglich. So müssen zunächst u.a. die folgenden Fragen geklärt sein:- Wie viele Beschäftigte müssen gleichzeitig im Geschäft sein? (Und wann?)- Können alle dieselben Tätigkeiten ausüben, oder können bestimmte Arbeiten nur von einigen wenigen erledigt werden? (Falls letzteres zutrifft, wie is ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 1810
der Grenzen des ArbZG’es erfolgen) keine zusätzliche Bezahlung geltend gemacht werden kann.Freigestellte Betriebsratsmitglieder sind entsprechend § 5 Abs.3 Nr.3 BetrVG wie leitende Angestellte zu sehen. Auf sie finden die Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes daher nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG keine Anwendung.Anders ist die Situation bei teilfreigestellten Betriebsratsmitgliedern zu sehen, wie im Falle ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 4407
alle Werktage umfasst. Ist dagegen der Samstag nicht als regulärer Arbeitstag vorgesehen, muss dieser Tag zuerst zur Reparatur und Instandhaltung genutzt werden.Mindestens 15 Sonn- und Feiertage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben. Wird am Sonntag gearbeitet, so muss innerhalb von 2 Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden (§ 11 ArbZG).Eine Verringerung der beschäftigungsfreien Sonn ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4034
Der von Ihnen angesprochene § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz hat folgenden Wortlaut:"Die Aufsichtsbehörde kann … abweichend von § 9 bewilligen, Arbeitnehmer zu beschäftigen a) … b) an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen im Jahr, wenn besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens dies erfordern,... "Dies bedeutet zunächst, dass Sie gegenüber der Aufsichtsbehörde ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 6139
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem Bundesland, in dem ein gesetzlicher ...
Stand: 31.05.2021
Dialog: 3867
Arbeitschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen.Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen (mehr als 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit, jede Tätigkeit an Sonn- oder Feiertagen). ...Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 11641
Der Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung (Ersatzruhetag) ist gemäß § 11 Arbeitszeitgesetz - ArbZG zu gewähren:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie ...
Stand: 27.05.2025
Dialog: 5359
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem Bundesland, in dem ein gesetzlicher ...
Stand: 02.01.2025
Dialog: 3950
. zwischen Juni und September – einmal im Jahr ausgeglichen sein, d.h. es bestehen innerhalb des Ausgleichszeitraumes wenigsten einmal weder Plus- noch Minusstunden.Die entsprechenden Rahmenbedingungen (bspw. Ausgleichszeitraum, maximal zulässige Anzahl für Über- und Minusstunden) für diese Variante der flexiblen Arbeitszeitgestaltung werden in einer Arbeitszeit- bzw. Betriebsvereinbarung oder per ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 16354
der Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit (gemäß § 7 Abs. 7 ArbZG) eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren und der Aufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen. Über die Art der Aufzeichnung macht das ArbZG keine näheren Angaben.Die Einsichtrechte von Arbeitnehmerinnen ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 18883
Regelungen zur Sonn- und Feiertagstagsarbeit sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen. Gemäß § 10 Abs. 1 Ziff. 13 ArbZG ist im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen Sonn- und Feiertagstagsarbeit grundsätzlich zulässig. Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben.Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt ...
Stand: 02.10.2018
Dialog: 1974
Der von Ihnen angesprochene Fall tritt regelmäßig nur einmal im Jahr auf. Bei der Umstellung von Winter- auf Sommerzeit verkürzt sich dagegen die Schicht um eine Stunde. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gefordert, hierfür eine Regelung zu treffen, um die 10-Stunden-Grenze einzuhalten (z.B. durch früheren Beginn der Frühschicht). Hierbei ist immer die reine Arbeitszeit ohne Ruhepause ...
Stand: 29.03.2019
Dialog: 3578
Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist (§ 11 Abs. 2 ArbZG).Freie Sonntage:Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Abs. 1 ArbZG).Abweichende Regelungen:Davon abweichende Regelungen sind im Rahmen tarifvertraglicher Vereinbarungen möglich (§ 7 ArbZG). ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5256
Änderungen in der Schichtplangestaltung im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes sind weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig. ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 3293
Arbeitszeitgesetz – ArbZG ist vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit (8 Stunden werktäglich) der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen hat, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.Werden die von Ihnen ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 6167
)Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben. (§ 11 Abs. 1 ArbZG)Bei einer zulässigen Sonn- und Feiertagsarbeit ist es eine arbeitsrechtliche Angelegenheit, ob ein Beschäftigter verpflichtet ist, Sonn- und Feiertagsarbeit zu leisten. Dieses hängt von den Regelungen des Arbeitsvertrages und/oder den anzuwendenden Tarifvereinbarungen ab. Auch die Vergütung (Sonn- und Feiertagszuschlag ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 6044
zwischen 8:00 und 18:00 Uhr über unzumutbare Arbeitsbedingungen beschweren. Anfragen werden vertraulich behandelt. ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 2333
werden. Zuerst ist aber zu beachten, dass nur Arbeiten durchgeführt werden dürfen, die nicht verschoben werden können. Das ist z. B. in Betrieben der Fall, deren Arbeitszeit alle Werktage umfasst. Ist dagegen der Samstag nicht als regulärer Arbeitstag vorgesehen, muss dieser Tag zuerst zur Reparatur und Instandhaltung genutzt werden.Mindestens 15 Sonn- und Feiertage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 44084
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Seit einigen Jahren gibt es in der arbeitszeitrechtlichen Bewertung keinen Unterschied mehr zwischen Vollarbeit (Regeldienst), Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst. Alle drei Formen gelten ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 9141