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Ist bei einer Umstellung von Zwei- auf Dreischichtbetrieb eine Anzeige an das zuständige Amt für Arbeitsschutz erforderlich?
KomNet Dialog 3293
Stand: 11.01.2019
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Schichtarbeit
Frage:
Ist eine Anzeige / Mitteilung bei Änderung der Betriebszeit erforderlich? Eine Betriebsabteilung wurde Anfang der 90er Jahre umgebaut. Dafür wurde ein Nutzungsänderungsantrag gestellt. In der Baubeschreibung wurde damals eine 2-schichtige Betriebszeit angegeben. Nun soll die Betriebszeit voraussichtlich auf 3 Schichten (5-Tage-Woche)ausgeweitet werden. Muß diese Änderung gemeldet dem Amt für Arbeitsschutz gemeldet werden oder wer ist dafür unser Ansprechpartner?
Antwort:
Änderungen in der Schichtplangestaltung im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes sind weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig.