Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Welche Regelungen zum Thema negatives Arbeitszeitkonto gibt es?

KomNet Dialog 16354

Stand: 14.01.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Arbeitszeitgestaltung

Favorit

Frage:

Welche Regelungen zum Thema negatives Arbeitszeitkonto gibt es? Also negative Überstunden, sprich dass der Arbeitnehmer (bis zu einem gewissen Limit) weniger Stunden arbeitet, falls die momentane Budgetsituation des Arbeitgebers das verlangt

Antwort:

Ein Jahresarbeitszeitkonto dient zur Erfassung von Zeitguthaben und Zeitschulden. In Abhängigkeit der vertraglich vereinbarten Regelarbeitszeit können – z.B. in saisonalen Hochphasen – Überstunden aufgebaut werden, um diese in Zeiten mit verminderter Auftragslage oder Kundenaufkommen (z.B. nach dem klassischen Weihnachtsgeschäft im Einzelhandel) abzubauen - jeweils bei verstetigtem (festem) Gehalt.

D.h., dass in saisonalen Tiefphasen, wenn weniger als vertraglich vereinbart gearbeitet wird, das vertraglich vereinbarte Monatsgehalt mit unveränderter Höhe (verstetigt) weitergezahlt wird. Der Arbeitnehmer "schuldet" dem Arbeitgeber dann praktisch die Anzahl an Minusstunden. Je nach betrieblicher Vereinbarung muss der Arbeitszeitsaldo in einem zuvor klar definierten Ausgleichszeitraum – z.B. zwischen Juni und September – einmal im Jahr ausgeglichen sein, d.h. es bestehen innerhalb des Ausgleichszeitraumes wenigsten einmal weder Plus- noch Minusstunden.


Die entsprechenden Rahmenbedingungen (bspw. Ausgleichszeitraum, maximal zulässige Anzahl für Über- und Minusstunden) für diese Variante der flexiblen Arbeitszeitgestaltung werden in einer Arbeitszeit- bzw. Betriebsvereinbarung oder per Tarifvertrag schriftlich vereinbart und können individuell je Betrieb gestaltet werden.


Eine gesetzliche Regelung zu der Anzahl/Höhe an Minusstunden existiert prinzipiell nicht. Dies kann und sollte aber zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/Betriebsrat individuell schriftlich vereinbart werden.

Ein Jahresarbeitszeitkonto sollte einen Saldo von 150 Plus-/Minusstunden nicht überschreiten.