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Es gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die Regelung für die Gewährung eines Ersatzruhetages für die Beschäftigung an einem Sonntag findet sich im § 11 Abs.3 ArbZG:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag ...
Stand: 27.02.2022
Dialog: 43073
des vollen werktägigen Betriebs sowie bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen"Bei der Instandhaltung dürfen also unter bestimmten Umständen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Zuerst ist aber zu beachten, dass nur Arbeiten durchgeführt werden dürfen, dienicht verschoben werden können. Das ist z.B. in Betrieben der Fall, deren Arbeitszeit ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4034
Bei dem in der Frage genannten Zeitraum von 05:30 bis 06:00 Uhr handelt es sich nicht um Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Das ArbZG definiert die Nachtzeit als die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (§ 2 Abs. 3 ArbZG)Nachtarbeit im Sinne des ArbZG ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. (§ 2 Abs. 4 ArbZG) ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 15176
- TRGS - ist der Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen.Gemäß § 4 "Ruhepausen" Arbeitszeitgesetz - ArbZG - ist eine Aufsplittung der Pausenzeiten in Blöcken von mindestens 15 Minuten zulässig. Dies dürfte aber der Problematik der Flüssigkeitsaufnahme während der Arbeitszeit/-schicht nicht unbedingt entgegenkommen, da dann eine größere Pause zur Mittagszeit für die Einnahme ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 23591
zur Pausenregelung getroffen sind.Hinweis:Bei Regelungen, die die Arbeitszeit oder die Pausen betreffen, handelt es sich um mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten nach dem Betriebsverfassungs- und dem Personalvertretungsgesetz. ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 5609
(Schlafzimmer weit entfernt von Küche und Kinderzimmer, Telefon abstellen, dichte Jalousien anbringen, Hörschutz tragen usw.) bis hin zu unterschiedlichen Schlafstrategien erreicht werden.Auch relativ gleich bleibende Essenszeiten können helfen und einen familiären Kontakt trotz wechselnder Arbeitszeiten ermöglichen. In der Nachtschicht sollte verstärkt darauf geachtet werden, dass lediglich eine leichte ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 7382
Sofern Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen die in § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG genannten Arbeiten auch an Sonn- und Feiertagen vorgenommen werden (nur dann!). Nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 darf in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung (Hotel) sowie im Haushalt auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden. Der Wäscheservice ist als Nebenb ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 11274
Die Regelungen des § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten für den ganzen Betrieb. I. d. R. werden die einzelnen Abteilungen dem Gesamtbetrieb zugerechnet. Für EDV und Instandhaltung gibt es Sonderregelungen (§10 Abs. 1 Nr. 14 ArbZG). Auch die Verwaltung muss zuerst die werktägliche Arbeitszeit ausschöpfen, bevor überhaupt Sonntagsarbeit bewilligt wird.Eine interne Regelung lässt ...
Stand: 26.06.2021
Dialog: 43551
Nein, dies ist nicht möglich.In § 5 "Ruhezeit" Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist Folgendes nachzulesen:"(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten ...
Stand: 05.10.2022
Dialog: 43666
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem anderen Land, in dem ein gesetzliche ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 4288
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - dürfen Arbeitnehmer/innen in Not- und Rettungsdiensten sowie bei der Feuerwehr beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können (vgl. Abs. 1). Es sind nur rettungs- und feuerwehrtypische Arbeiten/Einsätze zulässig.Auch Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten sind an Sonn- und Feiertagen nur zulässig, sofern sie ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 24431
werden. Die Heimpersonalverordnung hat den Begriff "ständige Anwesenheit" sehr wahrscheinlich bewusst unterschieden von dem Begriff "Bereitschaftszeit" (Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft), die in den einschlägigen Vorschriften, Kommentierungen und Urteilen definiert sind und jeweils einen Bezug zur Arbeitszeit oder Ruhezeit zulassen.Zu klären wäre die genaue Definition von "ständiger Anwesenheit ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 3488
werden. Zuerst ist aber zu beachten, dass nur Arbeiten durchgeführt werden dürfen, die nicht verschoben werden können. Das ist z. B. in Betrieben der Fall, deren Arbeitszeit alle Werktage umfasst. Ist dagegen der Samstag nicht als regulärer Arbeitstag vorgesehen, muss dieser Tag zuerst zur Reparatur und Instandhaltung genutzt werden.Mindestens 15 Sonn- und Feiertage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 44084
In dem von Ihnen geschilderten Fall kann § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG zur Anwendung kommen, wenn "bei vorübergehenden Arbeiten in...außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintreten..." es zu einer Ruhezeitverkürzung kommt. Das gilt aber nur, wenn so ein Fall ausnahmsweise eintritt und sich nicht regelmäßig wiederholt. Wenn auf der besagten Strecke regelmäßig S ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 24602
Zu Frage 1: Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes treffen hier auch zu.Zu Frage 2: In vielen Arbeitsverträgen ist es so geregelt, dass man dem Arbeitgeber mitteilen muss, wenn man einen Zweitjob annehmen möchte. Der Arbeitgeber sollte dies auch wissen, damit die Beschäftigten nicht überlastet werden.Insgesamt müssen die Vorschriften des Arbeitszeitrechts auch bei zwei Arbeitsstellen eingehalten werden. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42235
der Arbeitsplätze Toiletten.... zur Verfügung zu stellen. Dies gilt grundsätzlich auch für die Fahrer von Containerbrücken. Da die Einrichtung von Toiletten auf den Containerbrücken in der Regel nicht möglich ist oder nur einen erheblichen zusätzlichen Aufwand bedeuten würde, kann der Arbeitgeber ersatzweise andere Maßnahmen treffen. Hierzu zählt die Einrichtung einer Aufzugsanlage in der Containerbrücke ebenso ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 2679
Im Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist u.a. geregelt, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr frei sein müssen (§ 11 Abs. 1 ArbZG). Eine vergleichbare Vorschrift für Feiertage ist im ArbZG nicht enthalten. Feiertage, die auf Werktage fallen, braucht der Arbeitgeber auch nicht bei der Ermittlung der 15 beschäftiungsfreien Sonntage zu berücksichtigen.Bezüglich beschäftigungsfreier Feiertage an Werktagen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4237
Ob individuelle oder kollektive Regelungen im Unternehmen vorteilhafter sind, hängt sehr stark von den Gegebenheiten vor Ort ab. In den Unternehmen gibt es sehr unterschiedliche Regelungen: manche Betriebe kommen mit einer Betriebsvereinbarung zurecht, die in einem gemeinsamen Prozess zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erarbeitet wurde. Schriftlich festgelegte Regelungen fördern zudem ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 3379
ist, sollte beim Arbeitgeber, dem Betriebs-/Personalrat oder einer anderen entsprechend autorisierten Stelle, wie z.B. Gewerkschaft, erfragt werden.Grundsätzlich handelt es sich bei dem Ersatzruhetag nicht um eine privatrechtliche Angelegenheit, sondern um eine öffentlich rechtliche Vorschrift. Die Ersatzruhetage können daher z.B. nicht durch Geldleistungen abgegolten oder außerhalb der Frist nachgewährt ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 5359
auch Werktags möglich wäre, ist eine Entscheidung, die im Einzelfall vom Arbeitgeber eigenverantwortlich getroffen werden muss. Betriebsverfassungs- bzw. personalvertretungsrechtliche Beteiligungsrechte des Betriebs-/Personalrates sind dabei vom Arbeitgeber zu beachten. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13414