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Die Frage betrifft zwei Bereiche, nämlich den Bereich des Arbeitsschutzrechtes und den Bereich des Arbeitsrechtes.Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) trifft arbeitsschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit.Dieses gilt für volljährige Erwachsene. Für jugendliche Beschäftigte gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Nachfolgend gehen wird davon aus, dass das ArbZG anzuwenden ist.Das ArbZG verbietet grundsätz ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 6044
Im Arbeitszeitgesetz- ArbZG und den dazugehörigen Kommentaren ist nicht eindeutig definiert, wie Geschäftsessen arbeitszeitrechtlich zu bewerten sind.Gehören Geschäftsessen mit zur Haupttätigkeit des Beschäftigten, d.h., wenn diese rein geschäftlichen Charakter haben oder diese vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet wurden, könnte man die dafür aufgewandte Zeit als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 14021
daher eine Zusammenrechnungspflicht vor. Die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammen zurechnen und dürfen zusammen die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten.Aus der Zusammenrechnungsverpflichtung folgt, dass bei Doppelarbeitsverhältnissen beide Arbeitgeber für die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeit- und Ruhezeitbestimmungen verantwortlich sind, in erster Linie jedoch der Arbeitgeber ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6447
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) fordert bei Sonntagsarbeit einen Ersatzruhetag für den Sonntag. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen gewährt werden. Bei einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, muss dieser Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen gewährt werden (§ 11 ArbZG). Bei dem Ersatzruhetag handelt es sich lediglich um einen freien Werktag (Werktag = Montag bis Samstag). Das Arbeitszeitges ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 43461
die Schichtpläne erstellen.Der Personalrat hat u.a. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden (§ 64 LPVG). Darüber hinaus hat der Personalrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, mitzubestimmen über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 5322
Im Arbeitszeitgesetz werden zu Fortbildungszeiten/Qualifizierungsmaßnahmen explizit keine Aussagen getroffen. Grundsätzlich gilt aber, dass auf vom Arbeitgeber veranlassten Arbeitszeiten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes anzuwenden sind. Andererseits stellen Aus- und Fortbildungszeiten eine besondere Form der Tätigkeit dar, die, sofern sie außerhalb der üblichen Arbeitszeit stattfinden ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 17670
. Für Mitfahrer wird arbeitszeitrechtlich die Fahrtzeit zum Seminarbesuch, unabhängig von der Vergütung, in der Regel nicht als Arbeitszeit gewertet.Der Arbeitgeber muss bei der Auswahl der Seminare bereits beachten, dass die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes auch während des Seminarbesuches eingehalten werden, z.B. durch Prüfung des Seminarplanes auf Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen.Die Nichtanwendung ...
Stand: 21.02.2022
Dialog: 6158
Über die Rahmenbedingungen zur Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit gemäß Arbeitszeitgesetz informieren entsprechende Dialoge der KomNet-Datenbank.Für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber bußgeld- wie auch strafrechtlich verantwortlich (§§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz). Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5831
Arbeitgeber im Sinne des § 22 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist jede natürliche Person, die einen Arbeitnehmer im Sinne des § 2 Absatz 2 des ArbZG beschäftigt. Ist der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft, so erstreckt sich die bußgeldrechtliche Verantwortung auf gesetzliche Vertreter, die anstelle des eigentlichen Normadressaten handeln, z. B. der Prokurist ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 6788
Arbeitszeiten zu verbessern sowie2. den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen. (§ 1 ArbZG)Dazu trifft das ArbZG Regelungen- zur Arbeitszeit der Arbeitnehmer - zu Ruhepausen - zur Ruhezeit- zur Nacht- und Schichtarbeit sowie- zur Sonn- und Feiertagsruhe.Grundsätzlich obliegt es dem Arbeitgeber, dass die vom ArbZG ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12979
mit einer erhöhten psycho-mentalen Belastung verbunden. Die An- und Abreisezeiten sind in diesem Fall eine besondere Form der Arbeit und damit als Arbeitszeit zu werten. Die Dienstreise muss deshalb so geplant werden, dass es zu keiner Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit kommt. Gemäß § 3 ArbZG sind bis zu 10 Stunden werktägliche Arbeitszeit zulässig. Pausen gemäß § 4 ArbZG zählen ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18612
Der § 5 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz findet bezüglich der Reduzierung der Ruhezeit hier keine Anwendung. Der Kommentar zum Arbeitszeitgesetz sagt zu der Reduzierung der Ruhezeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 aus, dasseine Reduzierung der Ruhezeit auf Minimal 9 Stunden zulässig ist, eine weitere Veränderung der Ruhezeit des § 5 Abs.1 jedoch nicht zugelassen ist.Dementsprechend findet eine weitere Reduzierung d ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 26234
oder eine Betriebsvereinbarung vorhanden sind.In jedem Fall sollte Ihnen der Arbeitgeber eine nachvollziehbare Begründung für die vorgesehene Feiertagsarbeit sowie Angaben zur Gewährung des Ersatzruhetages geben können.Hinweis:Weitere Informationen zum Thema Arbeitszeit werden von der Arbeitsschutzverwaltung NRW angeboten. ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 4291
Sofern Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen die in § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG genannten Arbeiten auch an Sonn- und Feiertagen vorgenommen werden (nur dann!). Nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 darf in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung (Hotel) sowie im Haushalt auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden. Der Wäscheservice ist als Nebenb ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 11274
zur Arbeitszeitgestaltung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW weisen wir hin.Das Arbeitszeitgesetz gehört zum Bereich des öffentlichen Rechts. Vom Arbeitszeitgesetz abweichende Regelungen dürfen daher nicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen werden. Innerhalb des vom ArbZG gesetzten Rahmens sind Regelungen zulässig und möglich. Für Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen hat ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11296
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nach dem Territorialprinzip grundsätzlich nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Unter Umständen kann es aber auch auf eine zeitlich begrenzte Auslandstätigkeit ausstrahlen.Bei vorübergehender Entsendung eines Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung im Ausland gelten weiterhin die Vorschriften des Unfallversicherungsträger, sofern Landesvorschriften am ausl ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16107
die für Werktage gültige Regelung.Zu Frage 3:Die gesetzliche Verpflichtung zur Aufzeichnung nach § 16 Abs. 2 ArbZG hat der Arbeitgeber; d.h. ihm obliegt die Realisierung der Aufzeichnungsverpflichtung gegenüber der Aufsichtsbehörde. Die Art der Aufzeichnung ist nicht vorgeschrieben. Zulässig sind Stempelkarten, elektronische Zeiterfassungssysteme und auch handschriftliche Aufzeichnungsverfahren (z. B ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 4444
Gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche (Montag bis Samstag) Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann bis auf zehn Stunden an Werktagen nur dann verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen (Ausgleichszeitraum) im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Daraus ergibt sich, dass die ...
Stand: 22.07.2020
Dialog: 43223
- und Feiertage gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot. Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist aber nach dem ArbZG auch eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen zulässig.Wir gehen davon aus, dass die Ersthelferausbildung am Samstag stattfindet. Wie zuvor ausgeführt, ist dieses zulässig, da der Samstag als regulärer Werktag gilt.Der Arbeitgeber muss hierbei aber beachten, dass die gemäß ArbZG ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4876
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem anderen Land, in dem ein gesetzliche ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 4288