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Kann ein Arbeitgeber verlangen, dass ein von ihm angeordnetes Fahrsicherheitstraining in der Freizeit absolviert wird? Kann man in diesem Fall die Teilnahme verweigern?

KomNet Dialog 17670

Stand: 22.02.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.1.8)

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Frage:

Wenn ein Fahrsicherheitstraining vom Arbeitgeber angeordnet wird, da die Beschäftigten ein Dienstfahrzeug benutzen müssen, muss dies dann als bezahlte Arbeitszeit entlohnt werden, oder kann der Arbeitgeber verlangen, dass dies in der persönlichen Freizeit geschieht. Darf sich ein Mitarbeiter einer Teilnahme wiedersetzen, da er kein Interesse an einer solchen Maßnahme hat, oder muss er teilnehmen?

Antwort:

Im Arbeitszeitgesetz werden zu Fortbildungszeiten/Qualifizierungsmaßnahmen explizit keine Aussagen getroffen. Grundsätzlich gilt aber, dass auf vom Arbeitgeber veranlassten Arbeitszeiten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes anzuwenden sind. Andererseits stellen Aus- und Fortbildungszeiten eine besondere Form der Tätigkeit dar, die, sofern sie außerhalb der üblichen Arbeitszeit stattfinden und nicht zu den arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers gehören, allgemein nicht als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gewertet werden.


Insgesamt spielen bei der Beantwortung der Frage arbeits- und vertragsrechtliche Aspekte eine Rolle, zu denen wir keine Auskunft geben können. Diesbzgl. sollte die Anfrage direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z.B. Gewerkschaften, Verbände, Kammern, etc.) gerichtet werden. Sofern ein Betriebs-/Personalrat vorhanden ist, sollten Sie auch diesen ansprechen.


Grundsätzlich sehen wir die Teilnahme an einem Sicherheitstraining als sinnvoll an. Siehe hierzu auch die Veröffentlichung "Wirksamkeit eines Fahrsicherheitstrainings" des Instituts für Arbeit und Gesundheit der DGUV. Vielleicht helfen die dort gegebenen Informationen, kritische Mitarbeiter zur Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining zu überzeugen.