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Der Ausgleich für Sonntagsarbeit ist im § 11 Abs.3 Arbeitszeitgesetz geregelt:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist."D. h. der Ersatzruhetag darf auch vor dem entsprechenden Sonntag genommen werden. Entscheidend ist immer ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 28918
hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden."Umkleidezeiten gehören nicht zur Pausenzeit. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 29.10.2002 (1 AZR 603/01) muss der Arbeitnehmer frei darüber entscheiden können, wie er die Pausen verbringt.Abschließend weisen wir noch auf § 17 Arbeitsschutzgesetz "Rechte der Beschäftigten" hin. Die Kontaktdaten der zuständigen ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23947
, da der Arbeitnehmer hierfür eine Entgeltausfallvergütung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz - EntgFG erhält. Sinn des Arbeitsverbotes an Feiertagen ist, dem Arbeitnehmer einen zusätzlich freien Tag zu geben.Das bedeutet, dass Arbeitszeit, die infolge eines Feiertages ausgefallen ist, nicht nachgearbeitet werden muss, sondern es reduziert sich die wöchentliche Arbeitszeit. Wenn beispielsweise die vertragliche ...
Stand: 11.04.2023
Dialog: 4846
Hinweis:Der Dialog gibt den aktuellen Gesetzestext des Arbeitszeitgesetz wieder. Jedoch wurde durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Weitere Erläuterungen hierzu können den FAQ des BMAS entnommen werden https://www.bmas.de/DE ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 2399
Regelungen zu der von Ihnen angesprochene Thematik sind im dritten Abschnitt "Sonn- und Feiertagsruhe" des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen:Gemäß § 9 ArbZG ist eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht zulässig. Davon abweichend dürfen Arbeitnehmer mit bestimmten, unter § 10 ArbZG aufgeführten Arbeiten an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn diese Arbeiten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13414
Bei der Beantwortung der Frage muss unterschieden werden, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt.Nach § 22 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) handelt ordnungswidrig, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 11 Abs. 1 AZG einen Arbeitnehmer an allen Sonntagen beschäftigt oder entgegen § 11 Abs. 3 ArbZG einen Ersatzruhetag nicht oder nicht rechtzeitig gewährt.Die ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11464
Nein. Da es sich beim Arbeitszeitgesetz - ArbZG um öffentliches Recht handelt, ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, den Ersatzruhetag auch dann zu gewähren, wenn ein Arbeitnehmer freiwillig darauf verzichten würde.Eine abweichende Regelung ist nur im Rahmen des § 12 Ziffer 2 ArbZG möglich:§ 12 Abweichende Regelungen In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13381
Das Arbeitszeitgesetz-ArbZG verpflichtet Arbeitgeber zu gewährleisten, dass die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt ...
Stand: 03.03.2023
Dialog: 11836
der Zeitraum von 15 Minuten pro Pausenanteil nicht unterschritten wird.Der Gesetzgeber fordert, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht mehr als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden dürfen. Bei einer Arbeitszeit bis zu sechs Stunden ist somit keine gesetzliche Ruhepause vorgeschrieben. Der Arbeitgeber darf jedoch auch bei kürzeren Arbeitszeiten eine Ruhepause einplanen. Er muss ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 18449
werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.Grundsätzlich gilt zudem, dass die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen Ruhepausen grundsätzlich nicht an den Anfang oder an das Ende einer Arbeitsschicht gelegt werden dürfen. Auch muss die Lage und die Dauer einer Ruhepause, um als solche arbeitszeitrechtlich akzeptiert werden zu können, spätestens ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12913
- oder Dienstvereinbarung möglich.Die abweichenden tariflichen Regelungen gelten als Betriebsnormen norminativ für alle Arbeitnehmer in Betrieben tarifgebundener Arbeitgeber. Sie gelten dagegen nicht unmittelbar für die Arbeitnehmer in Betrieben nicht tarifgebundener Arbeitgeber. Um trotzdem einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Betriebe eines Beschäftigungszweiges zu ermöglichen, gestattet § 7 Abs. 3 Satz 1 ArbZG ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 19832
Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18073
Die an Sonn- oder Feiertagen gearbeiteten Stunden werden genau so verrechnet wie die an Werktagen gearbeiteten Stunden, so dass die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt von 6 Monaten einzuhalten ist. (§ 11 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz - ArbZG)Für die Sonn- oder Feiertagsarbeit ist gemäß § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz ein Ersatzruhetag zu gewähren:"Werden Arbeitnehmer ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18964
Das Aufzeichnen von Arbeitszeitnachweisen richtet sich nach dem jeweiligen Schiffsregister.Ist der Kutter im Binnenschiffsregister gemeldet, unterliegt er den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes. Nach dem Arbeitszeitgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, nur die über die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen.In Ihrem Fall würde damit ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 10817
Im Arbeitszeitgesetz -ArbZG- findet sich in § 2 folgendes:"Zweck des Gesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern (...)."Das Arbeitszeitgesetz findet demnach für Arbeitgeber ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 26394
Es gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die Regelung für die Gewährung eines Ersatzruhetages für die Beschäftigung an einem Sonntag findet sich im § 11 Abs.3 ArbZG:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag ...
Stand: 27.02.2022
Dialog: 43073
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt für alle Arbeitnehmer in allen Beschäftigungsbereichen, also auch im Bereich der Müllabfuhr. Ausgenommen sind hier lediglich leitende Angestellte im Sinne des §5 (3) des Betriebsverfassungsgesetzes.Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist es insbesondere den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten.Nach §2 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 1353
Das Arbeitszeitgesetz sieht nachfolgende Regelung vor:Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraumes von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 4885
Beginn und Ende der betrieblichen bzw. bezahlten Arbeitszeit stimmen in der Regel mit dem Betreten und Verlassen der Arbeitsstätte überein. Die Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes beginnt bzw. endet zu dem Zeitpunkt, an dem ein Arbeitnehmer die Arbeit aufnimmt bzw. endet oder an dem er dem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung zur Verfügung steht bzw. nicht mehr zur Verfügung steht ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 6045
Unter § 10 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG sind gesetzliche Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 9 ArbZG) aufgeführt. Mit den dort aufgeführten Tätigkeiten dürfen Arbeitnehmer beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, d.h. nur unter dieser Voraussetzung dürfen die Arbeiten sonntags ausgeführt werden!Gemäß § 10 Abs. 1 ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 4387