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Kann der Arbeitgeber bei vier Stunden Arbeitszeit eine Pause anordnen?

KomNet Dialog 18449

Stand: 29.08.2022

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Pausenregelungen

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Frage:

Kann der Arbeitgeber bei vier Stunden Arbeitszeit eine Pause anordnen?

Antwort:

Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden muss die Pausenzeit mindestens 30 Minuten betragen. Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit sind 45 Minuten vorgeschrieben. Die Lage der Ruhepausen ist gesetzlich in § 4 Arbeitszeitgesetz - ArbZG nur rahmenmäßig vorgeschrieben. Ruhepausen müssen nach Dauer und Lage vor Arbeitsbeginn festgelegt sein, sie müssen innerhalb der Arbeitszeit liegen und es darf nicht mehr als sechs Stunden hintereinander ohne Pause gearbeitet werden. Ob bei Einhaltung dieses Rahmens die Ruhepause in der Mitte oder mehr am Ende bzw. am Anfang der Arbeitszeit liegt, kann der Arbeitgeber frei entscheiden. Es ist aber unzulässig, die Ruhepause ganz an den Beginn oder das Ende der Arbeitszeit zu legen. Eine Aufteilung der Ruhepausen ist zulässig, solange dabei der Zeitraum von 15 Minuten pro Pausenanteil nicht unterschritten wird.


Der Gesetzgeber fordert, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht mehr als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden dürfen. Bei einer Arbeitszeit bis zu sechs Stunden ist somit keine gesetzliche Ruhepause vorgeschrieben. Der Arbeitgeber darf jedoch auch bei kürzeren Arbeitszeiten eine Ruhepause einplanen. Er muss sich ebenfalls nicht auf die Mindestpausenzeiten beschränken, sondern darf im Rahmen seines Direktionsrechts auch längere Arbeitspausen gewähren und anordnen. Er muss allerdings die Grenzen billigen Ermessens nach § 315 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB einhalten (vgl. Schliemann, Kommentar ArbZG, RdNr. 23 zu § 4).


Bei der Anordnung der Lage sowie der Dauer der Pausen sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bzw. der Personalvertretung zu beachten. Manchmal enthalten Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen oder Arbeitsverträge Regelungen zur Dauer und Lage von Pausen.


Die Festlegung von Ruhepausen durch betriebliche Abrede bzw. im Rahmen des Direktionsrechts ist eine Frage des Arbeitsrechts, zu der KomNet Moderne Arbeit keine weiteren Auskünfte geben kann und darf. Wir regen daher an, die Frage an einen Fachanwalt oder eine entsprechend autorisierte Stelle (z. B. Gewerkschaft, Verbände etc.) zu richten.