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Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG sind Messen, Ausstellungen und Märkte im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung von der Sonntagsarbeit freigestellt. Hierunter fallen als Nebenarbeiten auch der Standauf- als auch der Standabbau, sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Die CeMAT ist nach Auskunft der Messe AG nach Gewerberecht genehmigt. Somit ist eine wei ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 13377
Wenn der Mitarbeiter einen PKW (weniger als 2,8 t) fährt, gilt für ihn das Arbeitszeitgesetz/ArbZG. Die EG-Verordnungen in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten sowie das Fahrpersonalgesetz kommen hier nicht zur Anwendung.Die Zeiten, die der Mitarbeiter am Steuer sitzt, sind als Arbeitszeiten zu werten und zu den sonstigen Arbeitszeiten dazu zu zählen. Die Arbeitszeit darf Insgesamt 10 Stunden pro ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16705
Es kommt ganz darauf an, ob sich der Mitarbeiter in Rufbereitschaft befindet oder nicht.Befindet sich der Mitarbeiter nicht in Rufbereitschaft, gilt nach Arbeitszeitgesetz - ArbZG - § 3, dass die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden darf. Die Arbeitszeit darf auf 10 Stunden verlängert werden, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolgt.Ist der Mitarbeiter ...
Stand: 22.02.2025
Dialog: 21647
Nach § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Beschäftigte an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.In Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn und Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Std. der Betrieb ruht.Nach § 10 Abs. 1 ArbZG dürfen Bes ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 27521
Tag darf in Baden-Württemberg gearbeitet werden, im Saarland und teilweise in Bayern aber nicht. Dies gilt unabhängig davon, wo der Firmensitz liegt.Manche Arbeiten dürfen aufgrund gesetzlicher oder für den Einzelfall erteilter Ausnahmen auch an Feiertagen durchgeführt werden (z.B. Störungsbeseitigung).Grundsätzlich könnten somit Service-Mitarbeiter mit Wohnsitz in Bayern zur Arbeit in Baden ...
Stand: 02.01.2025
Dialog: 3950
Führungskräfte fallen als leitende Angestellte u. U. nicht unter das Arbeitszeitgesetz - ArbZG (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG). Für diesen Personenkreis ist keine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich.Für andere Mitarbeiter/Arbeitnehmer ist jedoch eine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich. Hier würde sehr kritisch geprüft, ob dieser Familientag nicht auf einen Samstag (Werktag) verlegt ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 24112
Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben (§ 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Die Dauer der Ruhezeit kann z.B. durch Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung verkürzt werden, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegende ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 27584
von dieser Regelung abgewichen werden. Für die Beschäftigung der Leiharbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen wäre dann in diesen Fällen keine eigene Bewilligung durch den Verleiher erforderlich. ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18746
: der Betrieb dürfte hiernach bis 06:00 Uhr Ware aus den LKW ausladen, wenn der Betrieb dann bis 06:00 Uhr am nächsten Tag ruhen und regelmäßige Tag- und Nachtschichten leisten würde.Die Ausnahmen nach § 10 ArbZG Abs. 1 Nr. 10 gelten nur für den Transport. Ausgeladen werden dürfen nur leicht verderbliche Waren. Treffen diese Ausnahmetatbestände nicht zu, dürfen Mitarbeiter an Sonn- und Feiertagen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 26625
Hinweis:Der Dialog gibt den aktuellen Gesetzestext des Arbeitszeitgesetz wieder. Jedoch wurde durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Weitere Erläuterungen hierzu können den FAQ des BMAS entnommen werden https://www.bmas.de/DE/Arbe ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 5432
Mitarbeiter zur Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining zu überzeugen. ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 17670
ansehen. Hierbei ist allerdings zu bedenken, dass der Arbeitgeber nur wenig Einfluss auf die Dauer des Geschäftsessens nehmen kann, was eine entsprechende Einordnung zusätzlich erschwert. Dient ein Geschäftsessen überwiegend der Pflege von sozialen Beziehungen, kann es auch einen Freizeitcharakter haben; dann wäre die vom Mitarbeiter dafür aufgewandte Zeit arbeitszeitrechtlich als Ruhezeit anzusehen.Im ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 14021
von den Vorschriften des ArbZG.Eine solche Situation muss nicht zwangsläufig beim eigenen Arbeitgeber auftreten; sie kann auch beim Kunden oder Auftraggeber auftreten.Außergewöhnlich sind solche Fälle nur dann, wenn sie nicht regelmäßig auftreten, nicht vorhersehbar sind und die Gefahr von immensen Schäden mit sich bringen. Diese Schäden können z.B. sozialer oder wirtschaftlicher Art sein. ...
Stand: 18.05.2021
Dialog: 43407
Die gesetzliche Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZG (§ 3 ArbZG) beginnt und endet zu dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit aufnimmt bzw. beendet. Hierbei gehören Wegezeiten sowie Umkleide und Waschzeiten in der Regel nicht zur Arbeitszeit, selbst wenn sie vergütet werden. Ausnahmsweise gehört die Umkleidezeit dann zur Arbeitszeit, wenn das Umkleiden für die berufliche Täti ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 23935
Das von Ihnen angesprochene Problem bezüglich der Getränkeaufnahme ist gesetzlich nicht explizit geregelt. Grundsätzlich stehen den Beschäftigten keine zusätzlichen Pausenzeiten zu, wenn in gewissen Bereichen aufgrund der Gefahrstoffe die Einnahme von Essen und Getränken nicht gestattet ist. Ziel der Vorschrift in der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 23591
Für bestimmte Arbeiten sieht das Arbeitszeitgesetz – ArbZG gesetzliche Ausnahmen vor (§ 10 ArbZG), sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können:§ 10 (1) Nr. 14 ArbZG: " …. bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4034
Bestandteil der regelmäßigen Tätigkeit. Diese Situationen sind für den Dienstleister Ereignisse, mit denen der Arbeitgeber (Dienstleister) rechnen muss und für den es vorhersehbare Situationen darstellt. Der Dienstleiter begibt sich mit eigenem Willen in diese Situationen.Daher ist für den Dienstleister eine Anwendung des § 14 Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) im Rahmen der Notfallbeseitigung oder Beseitigung ...
Stand: 08.03.2023
Dialog: 43786
werden, wenn hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebes bedingt ist. Umbauten oder Erweiterungen an bestehenden Anlagen sind an Sonn- und Feiertagen unzulässig. In Einzelfällen kann die zuständige Arbeitsschutzbehörde auf Antrag des Arbeitgebers, bei dem die betroffenen Arbeitnehmer beschäftigt sind, Sonn- und Feiertagsarbeit bewilligen, wenn besondere Verhältnisse zur Verhütung ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43787
Chauffeurleistungen, die von Beschäftigten eines Unternehmens innerhalb des Unternehmens in einer eigenen Abteilung "Fahrdienste" erbracht werden, können auch unter „Verkehrsbetrieb-Leistungen“ i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) subsumiert werden und sind somit auch an Sonn- und Feiertagen zulässig.Ein Verkehrsbetrieb dient unmittelbar oder mittelbar dem Zweck der Beförderung ...
Stand: 23.08.2021
Dialog: 43572
werden kann.Sollte dieser Tag mit Präsentationsständen, auch von den eigenen Lieferanten oder Kunden, durchgeführt werden, könnte man die Veranstaltung als Hausmesse deklarieren. Eine Bewilligung nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 a ArbZG wäre dann möglich.Abgestelltes Personal nur für die Bewachung der Betriebseinrichtungen (ohne Beratung / Verkauf / Produktion) fällt unter den gesetzl. Ausnahmetatbestand des § 10 Abs. 1 Nr ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18437