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Das Aufzeichnen von Arbeitszeitnachweisen richtet sich nach dem jeweiligen Schiffsregister.Ist der Kutter im Binnenschiffsregister gemeldet, unterliegt er den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes. Nach dem Arbeitszeitgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, nur die über die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen.In Ihrem Fall würde damit ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 10817
Im Arbeitszeitgesetz -ArbZG- findet sich in § 2 folgendes:"Zweck des Gesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern (...)."Das Arbeitszeitgesetz findet demnach für Arbeitgeber ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 26394
Der Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung (Ersatzruhetag) ist gemäß § 11 Arbeitszeitgesetz - ArbZG zu gewähren:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt ...
Stand: 27.05.2025
Dialog: 5359
am Main 2005, ISBN 3-8005-3055-4 ) werden daher Arbeitsgerichtsentscheidungen sowie gefestigte Rechtsauffassungen wiedergegeben und kommentiert.Gehört das Reisen zur arbeitsvertraglichen Hauptleistung eines Arbeitsnehmers (z.B. Kraftfahrer, Handelsvertreter), so zählt der Zeitaufwand für das Reisen arbeitszeitrechtlich als auch vergütungsrechtlich zur Arbeitszeit. Sofern Arbeitnehmer an einen anderen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16107
die Zeiterfassung. Bei der Feststellung von falschen Aufzeichnungen kann der Arbeitgeber belangt werden.Die werktägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern in Deutschland darf acht Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG). Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Je ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 19507
Beginn und Ende der betrieblichen bzw. bezahlten Arbeitszeit stimmen in der Regel mit dem Betreten und Verlassen der Arbeitsstätte überein. Die Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes beginnt bzw. endet zu dem Zeitpunkt, an dem ein Arbeitnehmer die Arbeit aufnimmt bzw. endet oder an dem er dem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung zur Verfügung steht bzw. nicht mehr zur Verfügung steht ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 6045
Ziffer 11 ArbZG dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 in den Energie- und Wasserversorgungsbetrieben sowie in Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Beim Vorliegen der Voraussetzungen kann ein Arbeitgeber die Ausnahme nutzen, ohne dass dafür eine behördliche Ausnahme oder eine Mitteilung ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 4387
von "ohnehin arbeitsfreien Werktagen". Ein Urlaubstag ist aber kein "ohnehin arbeitsfreier Werktag", sondern muss vom Arbeitnehmer beantragt und vom Arbeitgeber gewährt werden. Andernfalls könnte sich ein Arbeitnehmer genötigt sehen, einen Urlaubstag zu beantragen, um einen Ersatzruhetag für einen gearbeiteten Sonn- oder Feiertag gewährt zu bekommen. Daher wird teilweise von den Arbeitsschutzbehörden ...
Stand: 30.12.2024
Dialog: 11053
Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG dienen u.a. dem Zweck, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten (§ 1 ArbZG). Unter diesem Aspekt sind auch die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (§ 4 ArbZG) bezüglich der Ruhepausen zu sehen. 6 Stunden Arbeiten ohne Ruhepause ist das Äußerste, was das Arbeitszeitgesetz zulässt ...
Stand: 04.10.2018
Dialog: 6584
Arbeitszeitgesetz – ArbZG ist vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit (8 Stunden werktäglich) der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen hat, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.Werden die von Ihnen ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 6167
Im § 22 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind die Bußgeldvorschriften und im § 23 ArbZG die Strafvorschriften aufgeführt. Adressat dieser Vorschriften ist der Arbeitgeber und nicht die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer. Die Pflichten für Beschäftigte im Bereich des Arbeitsschutzes sind in den §§ 15 und 16 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) beschrieben.Fazit: Sie haben sich in dem von Ihnen beschriebenen ...
Stand: 11.10.2024
Dialog: 3640
Die im Arbeitszeitgesetz - ArbZG festgelegten Ruhepausen dienen der Erhaltung der Arbeitskraft und der Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.Der Arbeitgeber ist verpflichtet auf die Einhaltung der Ruhepausen zu achten und geeignete Rahmenbedingungen (Arbeitszeitregelungen, ggf. Bereitstellung von Pausenbereichen oder Pausenräumen nach Arbeitstättenverordnung) zu schaffen.Da ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4193
Arbeitschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz (AbrZG) getroffen:Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf nach § 3 Arbeitszeitgesetz -ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten ...
Stand: 11.01.2023
Dialog: 5109
Im Kommentar zum Arbeitszeitgesetz, Anzinger/Koberski wird zum § 14 Arbeitszeitgesetz "Außergewöhnliche Fälle" darauf hingewiesen, dass mit dieser Regelung der Zweck verfolgt wird, dem Arbeitgeber die Beschäftigung von Arbeitnehmern in außergewöhnlichen Fällen zu ermöglichen, ohne dass er an die weiteren Bestimmungen des ArbZG gebunden ist, wie Dauer der Arbeitszeit, Pausenregelung ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 13742
Gefährdungsbeurteilung wird meist individuell entwickelt, da die einzelnen Rahmenbedingungen verschieden sind. Wir empfehlen, sich ggf. vor Ort von einem Fachmann beraten zu lassen. Auch weisen wir daraufhin, dass die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung beim Arbeitgeber liegt. Die Betriebsärztin kann, wie auch die Sicherheitsfachkraft, dabei beratend tätig werden. ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 4019
Engpässe umgehend reagiert wird. Ziel der Maßnahmen muss dabei sein, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung entsprechend § 1 ArbZG gewährleistet ist und auch die Patienten vor den Folgen von Arbeitsüberlastung geschützt sind. Der Arbeitgeber trägt grundsätzlich die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung im Betrieb. Die Frage der Verantwortlichkeit ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12656
Die Rufbereitschaft wird durch den Arbeitszeitrahmen des § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - nicht beschränkt, da dieser Dienst keine Arbeitszeit ist (§ 2 ArbGZ). Während der Rufbereitschaft selbst ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich in der eigenen Wohnung oder einem anderen, dem Arbeitgeber anzuzeigenden Ort aufzuhalten, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können. (Anzinger/Koberski, 2014 ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21331
außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufhalten, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Rufbereitschaft wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Beschäftigte vom Arbeitgeber mit einem Mobiltelefon oder einem vergleichbaren technischen Hilfsmittel ausgestattet sind (§ 7 Abs. 4 TVöD).Bei einem Bereitschaftsdienst kann der Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 12431
als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Um den 10-Stundentag nicht zu überschreiten, müsste mindestens 1 Stunde Pause gewährt werden. Inwieweit die Arbeitszeitverlängerung den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen entspricht ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2040
Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einen Anspruch auf mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit.Die Dauer der Ruhezeit von elf Stunden kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim ...
Stand: 05.03.2021
Dialog: 43342