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Muss ich bei einer täglichen Arbeitszeit von 8-14 Uhr eine einstündige Pause machen?

KomNet Dialog 6584

Stand: 04.10.2018

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Pausenregelungen

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Frage:

Ich habe eine 30-Stunden-Woche und arbeite täglich von 8-14 Uhr. MUSS ich eine einstündige Pause machen? Kann mein Arbeitgeber mich lt. ArbZG zwingen, eine Pause von 13-14 Uhr durchzuführen?

Antwort:

Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG dienen u.a. dem Zweck, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten (§ 1 ArbZG). Unter diesem Aspekt sind auch die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (§ 4 ArbZG) bezüglich der Ruhepausen zu sehen. 6 Stunden Arbeiten ohne Ruhepause ist das Äußerste, was das Arbeitszeitgesetz zulässt. In der betrieblichen Praxis wird vielfach die Ruhepause viel früher eingelegt, z.B. bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden nach ca. 4 Stunden.

Aber rein formalrechtlich muss bei der von Ihnen genannten Arbeitszeit nach dem ArbZG keine Ruhepause eingelegt werden.

Nach gängiger Rechtsauffassung (siehe auch Kommentar zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft) darf die Arbeit nicht mit einer Ruhepause beginnen oder enden, sondern es muss ein dem Erholungszweck und -wert der Ruhepause dienender zeitlicher Abstand zwischen der Lage der Ruhepause und dem Ende bzw. dem Beginn der täglichen Arbeitszeit liegen.

Daher kann die Zeit von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr nicht als Ruhepause dienen, wenn die Arbeitszeit um 14.00 Uhr endet.

Arbeitsrechtlich (Einzelarbeitsvertrag, Tarifvertrag) kann aber auch bei einer kürzeren Arbeitszeit als 6 Stunden eine Ruhepause vereinbart werden. Aber auch dann kann eine solche nur dann anerkannt werden, wenn auf Grund der Dauer und der zeitlichen Lage der Ruhepause ein Erholungswert während der Arbeit gegeben ist.

Für eine Ruhepause am Ende der Arbeitszeit gibt ist somit keinen plausiblen Grund.

Sofern der Arbeitgeber bei seiner Auffassung bleibt, müsste die Angelegenheit arbeitsrechtlich geklärt werden. Dazu sollte eine entsprechende Anfrage direkt an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z.B. Gewerkschaften, Verbände, Kammern, etc.) gerichtet werden.


Informationen sowie Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht werden auch im Internet beispielsweise unter folgenden Adressen angeboten: