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nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Bei Bereitschaftsdiensten ist eine Verlängerung der Arbeitszeit über 8 bzw. 10 Stunden hinaus dann zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 7 ArbZG vorliegen und in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung entsprechende Regelungen für Bereitschaftsdienste getroffen sind. Wenn Mitarbeiter erkranken und deshalb ihren ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12656
Im Kommentar zum Arbeitszeitgesetz, Anzinger/Koberski wird zum § 14 Arbeitszeitgesetz "Außergewöhnliche Fälle" darauf hingewiesen, dass mit dieser Regelung der Zweck verfolgt wird, dem Arbeitgeber die Beschäftigung von Arbeitnehmern in außergewöhnlichen Fällen zu ermöglichen, ohne dass er an die weiteren Bestimmungen des ArbZG gebunden ist, wie Dauer der Arbeitszeit, Pausenregelung und Ruhezeit.An ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 13742
« zu beachten. Nach Artikel 3 Buchstabe d) und e) der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt die Vorschrift aber nicht für • Fahrzeuge – einschließlich Fahrzeuge, die für nichtgewerbliche Transporte für humanitäre Hilfe verwendet werden -, die in Notfällen oder bei Rettungsmaßnahmen verwendet werden, • Spezialfahrzeuge für medizinische Zwecke. Damit gelten hinsichtlich der Arbeits- und Ruhezeiten der Arbeitnehmer ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636
Angaben enthalten:- Wann sollen die Arbeiten ausgeführt werden?- Wo sollen die Arbeiten durchgeführt werden?- Welche Arbeiten sollen durchgeführt werden?- Welche Umstände führen zur Notwendigkeit der Sonntagsarbeit?- Warum können die Arbeiten nicht an einem Werktag durchgeführt werden?- Welcher Schaden entstünde dem Unternehmen, wenn nicht an dem Sonntag gearbeitet würde?- Wie viele Arbeitnehmer ...
Stand: 31.07.2024
Dialog: 623
als zulässig angesehen werden. Nach dieser Vorschrift darf bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, von verschiedenen gesetzlichen Vorschriften (auch von der höchstzulässigen Arbeitszeit nach § 3 ArbZG) abgewichen werden. Voraussetzung für die Anwendung ...
Stand: 29.03.2019
Dialog: 3578
bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.Nach §3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Arbeitszeiten über 10 Stunden sind grundsätzlich - abgesehen von Notfällen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 1353
aus, dass die Geschäftseinrichtung oder Anlage dazu bestimmt ist, den Unternehmenszweck zu fördern. Es macht keinen Unterschied, ob mit oder in der Einrichtung Haupt- oder Hilfstätigkeiten, wesentliche oder unwesentliche Arbeiten ausgeübt werden. Die v.g. Regelungen des VwVfG sind entsprechend auch auf Ausnahmen gemäß § 7 Abs. 5 ArbZG anzuwenden. Bei Anträgen auf Ausnahme gemäß § 7 Abs. 5 ArbZG ist zu beachten ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 13211
werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG).Die abweichenden Regelungen unter § 7 des Arbeitszeitgesetzes können nur dann vom Arbeitgeber in Anspruch genommen werden, wenn ein entsprechender Tarifvertrag oder eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung auf Grund eines Tarifvertrags vorliegen und die Tätigkeit ...
Stand: 21.10.2024
Dialog: 5872
Arbeitszeit nicht gewährleistet. Ggf. sollten Sie sich von der für Ihren Betrieb zuständigen Arbeitsschutzbehörde im konkreten Einzelfall hinsichtlich zulässiger Fahrt- und Arbeitszeiten beraten lassen, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden.Hinweis: Als Beratungsinstrument in Arbeitsschutzfragen bezieht sich unsere Antwort nur auf die arbeitsschutzrechtliche Ebene. Aus vergütungsrechtlicher Sicht ergibt ...
Stand: 12.05.2022
Dialog: 2502
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nach dem Territorialprinzip grundsätzlich nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Unter Umständen kann es aber auch auf eine zeitlich begrenzte Auslandstätigkeit ausstrahlen.Bei vorübergehender Entsendung eines Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung im Ausland gelten weiterhin die Vorschriften des Unfallversicherungsträger, sofern Landesvorschriften am ausl ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16107
Beginn und Ende der betrieblichen bzw. bezahlten Arbeitszeit stimmen in der Regel mit dem Betreten und Verlassen der Arbeitsstätte überein. Die Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes beginnt bzw. endet zu dem Zeitpunkt, an dem ein Arbeitnehmer die Arbeit aufnimmt bzw. endet oder an dem er dem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung zur Verfügung steht bzw. nicht mehr zur Verfügung steht ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 6045
am letzten Tag des Kalendermonats, z.B. 31.01.) oder 24 Wochen (beginnt an jedem Tag der Woche, nur die Kalenderwoche beginnt am Montag und endet am Sonntag) die werktägliche Arbeitszeit im Durchschnitt acht Stunden nicht übersteigt. D.h., Sie können in einer Woche max. im Durchschnitt 48 Stunden (sechs Werktage a acht Stunden) arbeiten. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Beschäftigung an Sonn ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42686
der rechtsberatenden Berufe bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z.B. Gewerkschaften, Verbände, Kammern, etc.) gerichtet werden. Sofern ein Betriebs-/Personalrat vorhanden ist, sollten Sie diesen ansprechen.Des weiteren bieten die Arbeitsgerichte teilweise kostenlose oder kostengünstige Sprechstunden zu arbeitsrechtlichen Fragen an. Darüber hinaus weisen wir auf das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4876
in mehrschichtigen Betrieben am Wochenende entsprechend flexibel gestaltet werden.Der Grundsatz des § 6 Abs. 1 ArbZG, dass die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen ist, ist vom Arbeitgeber bei der Arbeitszeitgestaltung stets zu beachten. Danach sollen bei der Gestaltung der Nacht ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 12941
Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind in vollem Umfang Arbeitszeit. Ohne eine abweichende tarifliche Regelung (§§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz - ArbZG) dürfen die Grenzen des § 3 ArbZG nicht überschritten werden.Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit ist nur durch einen Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages mit entsprechender Öffnungsklausel in einer Betriebs ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 19832
Regelungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit sind unter § 9 ff des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen. Gemäß § 9 Abs.2 ArbZG kann in mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht der Beginn oder das Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.Auf Ihren Fall ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 29292
gegen das Arbeitszeitgesetz trotz Beschwerden der Beschäftigten nicht abstellt, können sich diese an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden. Das Arbeitsschutzgesetz führt dazu unter § 17 "Rechte der Beschäftigten" aus:(1) Die Beschäftigten sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen. .. .. . (2) Sind Beschäftigte ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 14839
Es gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die Regelung für die Gewährung eines Ersatzruhetages für die Beschäftigung an einem Sonntag findet sich im § 11 Abs.3 ArbZG:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag ...
Stand: 27.02.2022
Dialog: 43073
in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden, ... ... 2. abweichend von § 11 Abs. 3 den Wegfall von Ersatzruhetagen für auf Werktage fallende Feiertage zu vereinbaren oder Arbeitnehmer innerhalb eines festzulegenden Ausgleichszeitraums beschäftigungsfrei zu stellen, ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13381
Ein außergewöhnlicher Fall im Sinne des § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist ein besonderes, nicht vorhersehbares Ereignis, welches unabhängig vom Willen des Betroffenen eingetreten ist und dessen Folgen nicht auf andere Weise als durch Abweichung von den regulären Arbeitszeitvorschriften zu beseitigen ist.Treten jedoch die Umstände, die eine Abweichung erfordern, mit einer gewissen Regelmäßi ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12330