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Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) kennt Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeit. Ruhezeiten sind dabei festgelegte Zeiten, in den Arbeitnehmer keinen Beschränkungen durch den Arbeitgeber unterworfen sind, die mindestens 11 Stunden dauern (Ausnahmen siehe ArbZG).Pausen müssen die folgenden Kriterien erfüllen:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft,- Im voraus feststehende ...
Stand: 01.03.2018
Dialog: 6546
Führungskräfte fallen als leitende Angestellte u. U. nicht unter das Arbeitszeitgesetz - ArbZG (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG). Für diesen Personenkreis ist keine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich.Für andere Mitarbeiter/Arbeitnehmer ist jedoch eine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich. Hier würde sehr kritisch geprüft, ob dieser Familientag nicht auf einen Samstag (Werktag) verlegt werden ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 24112
Für bestimmte Arbeiten sieht das Arbeitszeitgesetz – ArbZG gesetzliche Ausnahmen vor (§ 10 ArbZG), sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können:§ 10 (1) Nr. 14 ArbZG: " …. bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4034
§ 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Absatz 2: "In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu 6 Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht." Bedingungen: es ist ein mehrschichtiger Betrieb und es folgt eine 24-stündige Betriebsruhe! Zur Frage ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 26625
Nein, mit §9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wird eine 24-stündige Betriebsruhe gefordert. Der Schichtbeginn darf bei mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht um bis zu 6 Stunden vor- oder zurück verlegt werden, wenn (...) der Betrieb 24 Stunden ruht. Das bedeutet, dass auch mehrschichtige Betriebe eine Produktionsunterbrechung von 24 Stunden einhalten müssen. Im Kommentar ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 9447
Für bestimmte Arbeiten sieht das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gesetzliche Ausnahmen vor (§ 10 ArbZG), sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können:§ 10 Absatz 1 Nummer 14 ArbZG: "[...] bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 44084
Nein!Die Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 1 Nr. 11 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - gilt z. B. bei einem Energieversorgungsunternehmen nur für die Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung der Bevölkerung dienen. Bei einem durchgehenden 24-Stunden-Betrieb sind dies z. B. erforderliche Aufsichts- und Steuerungsarbeiten, mit denen der Regelbetrieb zur Versorgung der Bevölkerung ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18957
Regelungen zu der von Ihnen angesprochene Thematik sind im dritten Abschnitt "Sonn- und Feiertagsruhe" des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen:Gemäß § 9 ArbZG ist eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht zulässig. Davon abweichend dürfen Arbeitnehmer mit bestimmten, unter § 10 ArbZG aufgeführten Arbeiten an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn diese Arbeiten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13414
des Zeitbüros FOMIm Betrieb sollen in Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt und -sofern vorhanden- der Betriebs- oder Personalrat als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.Im § 17 des Arbeitsschutzgesetzes werden Rechte der Arbeitnehmer definiert. Sollte der Arbeitgeber den berechtigten Beschwerden der Beschäftigten ...
Stand: 21.10.2022
Dialog: 1785
werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird."Zusätzlich kann gemäß § 7 Abs.1 Nr.3 ArbZG in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Ruhezeit um bis zu 2 Stunden gekürzt werden, wenn die Art der Arbeit dies erfordert ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43001
Die im Arbeitszeitgesetz - ArbZG festgelegten Ruhepausen dienen der Erhaltung der Arbeitskraft und der Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.Der Arbeitgeber ist verpflichtet auf die Einhaltung der Ruhepausen zu achten und geeignete Rahmenbedingungen (Arbeitszeitregelungen, ggf. Bereitstellung von Pausenbereichen oder Pausenräumen nach Arbeitstättenverordnung) zu schaffen.Da es sich bei ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4193
Sobald der Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers seine Arbeit aufnimmt - in diesem Falle zur Beseitigung einer Störung -, wird er an dem Sonn- oder Feiertag beschäftigt und hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag nach § 11 Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).Hierfür ist es unwichtig, wo und wie lange er gearbeitet hat.Bezüglich des Ersatzruhetages können in dem unter § 12 des ArbZG genannten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 14568
, Verbände, Kammern, etc.) gerichtet werden. Sofern ein Betriebs-/Personalrat vorhanden ist, sollten Sie auch diesen ansprechen.Grundsätzlich sehen wir die Teilnahme an einem Sicherheitstraining als sinnvoll an. Siehe hierzu auch die Veröffentlichung "Wirksamkeit eines Fahrsicherheitstrainings" des Instituts für Arbeit und Gesundheit der DGUV. Vielleicht helfen die dort gegebenen Informationen, kritische ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 17670
Es existiert keine gesetzliche Vorschrift darüber, dass eine Festschreibung der Anlässe erfolgen muss. Ebenfalls ist damit auch nicht ausgeschlossen, dass ein Betrieb eine entsprechende Regelung für den Rufbereitschaftsdienst trifft. Die Entscheidung liegt zunächst allein in der Eigenverantwortung des Unternehmens. Sofern vorhanden ist die Arbeitnehmervertretung wegen der Auswirkungen ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2813
- und Instandhaltungsarbeiten zulässig, die in der Woche nicht durchführt werden können. Auch sind Vorbereitungsarbeiten zur Wiederaufnahme des vollen werktäglichen Betriebs sowie Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen zulässig.Nach § 10 Abs. 1 Nr. 15 dürfen Arbeitnehmer/innen mit Produktionsarbeiten an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn aufgrund der Unterbrechung ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 529
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) trifft keine Aussage dazu, in welcher Zeit im Voraus den Beschäftigten Beginn und Ende der Arbeitszeit bekannt sein muss. Dieses ist ein Sachverhalt, der vorrangig arbeitsrechtlich beantwortet werden muss. Auch sind betriebsverfassungsrechtliche Mitwirkungsrechte betroffen, sodass der Betriebs-/Personalrat initiativ werden sollte. Wir empfehlen die Fragestellung ...
Stand: 22.01.2021
Dialog: 5324
In Schichtsystemen, insbesondere in durchrollierenden vollkontinuierlichen, sind die Ersatzruhetage nach § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Beschäftigung an einem Sonn- oder Feiertag in der Regel fest eingeplant. Muss ein Beschäftigter nach Schichtplan an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten und möchte den betreffenden Tag frei haben, muss er einen Urlaubs- oder Freizeitausgleichstag ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 10668
Das Arbeitszeitgesetz sieht nachfolgende Regelung vor:Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraumes von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungst ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 4885
nicht um eine unternehmerische Fehlplanung z.B. als Folge von fehlerhaften Entscheidungen des Arbeitgebers und von Organisationsmängeln handeln. § 14 (1) ArbZG darf vom Wortlaut her nur für vorübergehende Arbeiten in Anspruch genommen werden. Bei länger anhaltenden Arbeiten kann sich der Arbeitgeber auf die Ausnahme des § 14 (1) ArbZG nicht berufen.Zur Frage ist weiterhin anzumerken, dass 10 Stunden ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 2130
In Verkehrsbetrieben darf nach § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz ohne weitere arbeitszeitrechtliche Genehmigung auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Weiterhin finden sich im Arbeitszeitgesetz u. a. Regelungen zur maximalen täglichen Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung, zu Pausenzeiten, Ruhezeiten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4762