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Besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers, bei dienstplanmäßigen Arbeitstagen am Sonntag oder Feiertag auf seinen Wunsch freigestellt zu werden?

KomNet Dialog 10668

Stand: 21.02.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.1.8)

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Frage:

Wie ist zu verfahren, wenn ein Mitarbeiter dienstplanmäßig an einem Feiertag oder Sonntag arbeiten müsste (und hierfür einen Ersatzruhetag erhalten würde), und er aber an diesem Tag gerne frei haben möchte. Muss er Urlaub nehmen oder Stunden abfeiern? Steht ihm trotzdem der Ersatzruhetag zu?

Antwort:

In Schichtsystemen, insbesondere in durchrollierenden vollkontinuierlichen, sind die Ersatzruhetage nach § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Beschäftigung an einem Sonn- oder Feiertag in der Regel fest eingeplant. Muss ein Beschäftigter nach Schichtplan an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten und möchte den betreffenden Tag frei haben, muss er einen Urlaubs- oder Freizeitausgleichstag beantragen. Die nach Schichtplan vorgesehenen arbeitsfreien Tage bleiben hiervon in der Regel also unberührt. Im Falle des Freizeitausgleichstages kommt es lediglich zu Veränderungen auf dem Arbeitszeitkonto. Inwieweit der Tarifvertrag oder eine Betriebs-/Dienstvereinbarung in Ihrem Unternehmen hierzu abweichende Regelungen vorsieht, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden.