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Grundsätzlich ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit auf maximal 8 Stunden und bei entsprechendem Ausgleich auf 10 Stunden begrenzt.In Ihrem Fall ist die Frage zu klären, ob die Dozententätigkeit bei der VHS unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes fällt. Unter das Arbeitszeitgesetz fallen Arbeitnehmer. Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind nach § 2 ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 6579
Es kommt ganz darauf an, ob sich der Mitarbeiter in Rufbereitschaft befindet oder nicht.Befindet sich der Mitarbeiter nicht in Rufbereitschaft, gilt nach Arbeitszeitgesetz - ArbZG - § 3, dass die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden darf. Die Arbeitszeit darf auf 10 Stunden verlängert werden, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolgt.Ist der Mitarbeiter ...
Stand: 22.02.2025
Dialog: 21647
Im Kommentar zum Arbeitszeitgesetz, Anzinger/Koberski wird zum § 14 Arbeitszeitgesetz "Außergewöhnliche Fälle" darauf hingewiesen, dass mit dieser Regelung der Zweck verfolgt wird, dem Arbeitgeber die Beschäftigung von Arbeitnehmern in außergewöhnlichen Fällen zu ermöglichen, ohne dass er an die weiteren Bestimmungen des ArbZG gebunden ist, wie Dauer der Arbeitszeit, Pausenregelung und Ruhezeit.An ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 13742
Im Hinblick auf die tägliche Höchstarbeitszeit liegt die Obergrenze bei maximal 10 Stunden (§ 3 Arbeitszeitgesetz), zudem darf werktäglich im Halbjahresdurchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden (§3 Arbeitszeitgesetz). Im vorliegenden Fall werden wie angegeben, diese Grenzen offensichtlich überschritten. Da mit dem Arbeitgeber nicht zu reden sein soll, bleibt betriebsintern nur ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 1080
Nach § 7 Arbeitszeitgesetz besteht die Möglichkeit, in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Arbeitszeit auf über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Die Begriffe "regelmäßig und in erheblichem Umfang" sind im Gesetz ...
Stand: 06.08.2019
Dialog: 42797
Für eine Beantwortung der Frage muss geklärt werden, ob es sich bei der Fortbildung um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG oder ob es sich um eine rein arbeitsrechtliche Angelegenheit handelt.Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind grundsätzlich alle Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung zur Verfügung steht. Dabei muss der Arbeitnehmer mit ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 6465
Im Arbeitszeitgesetz -ArbZG- findet sich in § 2 folgendes:"Zweck des Gesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern (...)."Das Arbeitszeitgesetz findet demnach für Arbeitgeber kein ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 26394
Nein; Ruhepausen müssen gemäß § 4 des Arbeitszeitgesetzes erst bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden gewährt werden. ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 614
Regelungen für den Ausgleich von Sonn- und Feiertagsarbeit sind unter § 11 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen.Gemäß § 11 Abs. 3 ArbZG müssen Arbeitnehmer, die an einem Sonntag beschäftigt werden, einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag bes ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 1983
Das Arbeitszeitgesetz-ArbZG verpflichtet Arbeitgeber zu gewährleisten, dass die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt ...
Stand: 23.06.2025
Dialog: 11836
und Ruhepausen maßgebliche Arbeitszeitgesetz - ArbZG den Arbeitgeber mit § 4 ArbZG, die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen- von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und- 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamtzu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12913
werden, wenn verschiedene Einsatzstellen angefahren werden. In diesem Fall wären die Fahrten zwischen den einzelnen Einsatzstellen als Arbeitszeit zu werten. Die tägliche Arbeitszeit darf insgesamt 10 Stunden nicht überschreiten.Zwischen dem Ende der Arbeitszeit an der letzten Einsatzstelle und dem Arbeitsbeginn am nächsten Tag muss eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden.Eine abschließende Beurteilung ...
Stand: 16.11.2023
Dialog: 5221
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG ermöglicht mit den Regelungen des § 15 ArbZG, dass die Aufsichtsbehörde für Saison- und Kampagnebetriebe eine von den §§ 3, 6 Abs. 2 und § 11 Abs. 2 ArbZG abweichende längere tägliche Arbeitszeit für die Zeit der Saison oder Kampagne bewilligt, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12452
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, werktägliche Arbeitszeiten der Arbeitnehmer aufzuzeichnen, die 8 Stunden überschreiten und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen (§ 16 ArbZG ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 5432
bereitzuhalten, freigestellt sind. (BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 139/08; OVG NRW, 10.05.2011 - 4 A 1403/08). Ruhepausen sind ab einer Gesamtarbeitszeit von 6 Stunden vorgeschrieben, können aber durchaus auch bei einer kürzeren Arbeitszeit sinnvoll sein. Bei einer Gesamtarbeitszeit von 6 bis 9 Stunden müssen mindestens 30 Minuten Pause, bei einer Arbeitszeit über 9 Stunden mindestens 45 Minuten Ruhepause gewährt ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 43843
Eine Ruhepause im arbeitsschutzrechtlichen Sinne (§ 4 Arbeitszeitgesetz – ArbZG) liegt nur vor, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft,- im Voraus feststehende Arbeitsunterbrechung,- vorgeschriebene Dauer und angemessene Lage der Unterbrechung der Arbeit (spätestens nach 6 Stunden Arbeit),- freie und den jeweiligen Verhältnissen ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 6793
Ja.Zwar besteht für die Fahrtstrecke zwischen Arbeitsplatz und Wohnung grundsätzlich Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), gleichwohl werden Fahrtzeiten zwischen Wohnung und Betrieb arbeitsschutzrechtlich dem privaten Bereich der Beschäftigten zugeordnet, so dass es dem Arbeitnehmer freigestellt ist, welche Entfernung er zwischen Wohnung und Arbeitsstel ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 12406
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) trifft keine Aussage dazu, in welcher Zeit im Voraus den Beschäftigten Beginn und Ende der Arbeitszeit bekannt sein muss. Dieses ist ein Sachverhalt, der vorrangig arbeitsrechtlich beantwortet werden muss. Auch sind betriebsverfassungsrechtliche Mitwirkungsrechte betroffen, sodass der Betriebs-/Personalrat initiativ werden sollte. Wir empfehlen die Fragestellung an ei ...
Stand: 22.01.2021
Dialog: 5324
Bei dem in der Frage genannten Zeitraum von 05:30 bis 06:00 Uhr handelt es sich nicht um Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Das ArbZG definiert die Nachtzeit als die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (§ 2 Abs. 3 ArbZG)Nachtarbeit im Sinne des ArbZG ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. (§ 2 Abs. 4 ArbZG) ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 15176
sich im § 4 Arbeitszeitgesetz - ArbZG:"Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23947