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Arbeitszeit - Überstunden nach Personalreduzierung

KomNet Dialog 1080

Stand: 09.01.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > zulässige Arbeitszeitdauer

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Frage:

Seit 1989 arbeite ich in dem Betrieb, um den es geht als CNC-Dreher. Ursprünglich in 3 Schichten und einer Wochenarbeitszeit von 40 Std, Grundlohn 1856 EUR brutto zzgl. Schichtzulagen/Überstunden. Auftragsrückgänge zogen im Laufe der Zeit Personalreduzierung und Streichung der Spät- und Nachtschicht nach sich, ohne Finanzausgleich. Nunmehr ist es so, dass die Geschäftsleitung seit geraumer Zeit Aufträge entgegennimmt, die von dem zurzeit vorhandenen Personalstamm nicht bewältigt werden können: das heisst täglich 10 und mehr Stunden - dazu ohne Pausen. Unser Chef gibt auch unverblümt zu, dass er den Auftraggebern gegenüber sagt, dass wir 3 Schichten fahren, um an entsprechende Auftragsmengen zu gelangen. Ich persönlich verkrafte diese Menge an Überstunden aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr. Ich möchte natürlich auch meinen Arbeitsplatz nicht verlieren. Mit der Geschäftsleitung ist über dieses Thema nicht zu reden. Was kann ich tun ?

Antwort:

Im Hinblick auf die tägliche Höchstarbeitszeit liegt die Obergrenze bei maximal 10 Stunden (§ 3 Arbeitszeitgesetz), zudem darf werktäglich im Halbjahresdurchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden (§3 Arbeitszeitgesetz). Im vorliegenden Fall werden wie angegeben, diese Grenzen offensichtlich überschritten. Da mit dem Arbeitgeber nicht zu reden sein soll, bleibt betriebsintern nur die Möglichkeit sich vertrauensvoll an den Betriebsrat zu wenden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde zu wenden. Diese kann dann die Mitteilung zum Anlass für eine Betriebskontrolle nehmen, wobei die Arbeitnehmerbeschwerde anonym behandelt wird.