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Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG dienen u.a. dem Zweck, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten (§ 1 ArbZG). Unter diesem Aspekt sind auch die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (§ 4 ArbZG) bezüglich der Ruhepausen zu sehen. 6 Stunden Arbeiten ohne Ruhepause ist das Äußerste, was das Arbeitszeitgesetz zulässt. In der be ...
Stand: 04.10.2018
Dialog: 6584
Nein, auch am Gründonnerstag und Ostersamstag darf nicht länger als 10 Stunden täglich gearbeitet werden. Es handelt sich hier nicht um außergewöhnliche Fälle, diese Feiertage sind bekannt, jährlich wiederkehrend und daher planbar.Es gibt keine Regelung zur Höchstgrenze der Pausenzeit. Die Pausen sollen aber der Erholung dienen und nicht der Ausdehnung der Arbeitsschicht. Eine Pause von mehr als 1 ...
Stand: 21.03.2024
Dialog: 23472
Im Kommentar zum Arbeitszeitgesetz, Anzinger/Koberski wird zum § 14 Arbeitszeitgesetz "Außergewöhnliche Fälle" darauf hingewiesen, dass mit dieser Regelung der Zweck verfolgt wird, dem Arbeitgeber die Beschäftigung von Arbeitnehmern in außergewöhnlichen Fällen zu ermöglichen, ohne dass er an die weiteren Bestimmungen des ArbZG gebunden ist, wie Dauer der Arbeitszeit, Pausenregelung ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 13742
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Zu 1: Es greift § 10 Abs. 1 Nr. 14 Arbeitszeitgesetz - ArbZG : Eine Beschäftigung von Arbeitnehmern ist zulässig.Zu 2: Die Arbeiten müssen bei der zuständigen Behörde nicht angezeigt ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 10452
§ 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) lässt grundsätzlich Abweichungen von allen Grundnormen des ArbZG in außergewöhnlichen Fällen und Notfällen zu. Gemeint sind nach dem Gesetzestext jedoch nur Fälle, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Art und Weise zu beseitigen sind.Grundsätzlich darf es sich im Hinblick auf die Anwendbarkeit des § 14 ArbZG ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 2130
In dem von Ihnen geschilderten Fall kann § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG zur Anwendung kommen, wenn "bei vorübergehenden Arbeiten in...außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintreten..." es zu einer Ruhezeitverkürzung kommt. Das gilt aber nur, wenn so ein Fall ausnahmsweise eintritt und sich nicht regelmäßig wiederholt. Wenn auf der besagten Strecke regelmäßig ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 24602
Arbeitszeitgesetz ermöglicht es, dass auch 14 Tage an einem Stück gearbeitet werden.Allerdings sollen bei der Arbeitszeitgestaltung die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt werden. Eine dieser Erkenntnisse ist, dass es keine Arbeitsperioden von 8 oder mehr Arbeitstagen in Folge geben soll. Da es jedoch kein optimales Schichtsystem gibt, ist jedes Schichtsystem der betrieblichen Praxis ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12452
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt grundsätzlich für die Beschäftigung von Arbeitnehmern in allen Bereichen. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG finden die Bestimmungen des Gesetzes jedoch auf Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen, keine Anwendung.Die Nichtanwendung des ArbZG auf diese Arb ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 2276
Bestandteil der regelmäßigen Tätigkeit. Diese Situationen sind für den Dienstleister Ereignisse, mit denen der Arbeitgeber (Dienstleister) rechnen muss und für den es vorhersehbare Situationen darstellt. Der Dienstleiter begibt sich mit eigenem Willen in diese Situationen.Daher ist für den Dienstleister eine Anwendung des § 14 Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) im Rahmen der Notfallbeseitigung oder Beseitigung ...
Stand: 08.03.2023
Dialog: 43786
Ein außergewöhnlicher Fall im Sinne des § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist ein besonderes, nicht vorhersehbares Ereignis, welches unabhängig vom Willen des Betroffenen eingetreten ist und dessen Folgen nicht auf andere Weise als durch Abweichung von den regulären Arbeitszeitvorschriften zu beseitigen ist.Treten jedoch die Umstände, die eine Abweichung erfordern, mit einer gewissen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12330
Ja; gemäß § 14 Arbeitszeitgesetz darf vom Verbot der Sonntagsarbeit abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 619
Bei dem in der Frage genannten Zeitraum von 05:30 bis 06:00 Uhr handelt es sich nicht um Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Das ArbZG definiert die Nachtzeit als die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (§ 2 Abs. 3 ArbZG)Nachtarbeit im Sinne des ArbZG ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. (§ 2 Abs. 4 ArbZG) ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 15176
, dass der Beurteilungszeitraum von 14 Tagen den Sonntag einschließt. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 28918
Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, möglich (§ 14 Arbeitszeitgesetz). Den Ausfall des ablösenden Dienstes durch Krankheit kann man nicht als außergewöhnlichen Fall im Sinne des § 14 Arbeitszeitgesetz bezeichnen. Daher muss der Arbeitgeber bei seiner Dienstplanung den Ausfall des ablösenden Dienstes, berücksichtigen ...
Stand: 11.01.2023
Dialog: 5109
über die werktägliche Arbeitszeit vorübergehend keine Anwendung (vgl. § 14 Abs. 1 ArbZG).Notfälle sind alle Fälle höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse (z.B. Überschwemmungen, Unwetter). Ein außergewöhnlicher Fall ist zwar nicht wie der Notfall ein ungewöhnliches, aber immerhin ein besonderes Ereignis und damit ein besonderer Ausnahmefall. In Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen darf dann auch über 10 Std ...
Stand: 07.06.2023
Dialog: 1622
Für den Begriff Ausnahmefall gibt es keine gesetzliche Definition.Gemäß § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf in Notfällen und Ausnahmefällen unter anderem auch die Ruhezeit verkürzt werden. Ein Ausnahmefall ist eine ungewöhnliche Situation, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintritt und deren Folgen nicht auf andere Art und Weise beseitigt werden können als durch Abweichungen ...
Stand: 18.05.2021
Dialog: 43407
Dienst nicht antreten können, kann es sich um einen "außergewöhnlichen Fall" im Sinne von § 14 ArbZG handeln. In diesem Fall darf u. a. von den Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten abgewichen werden, wennder Fall unanhängig vom Willen der Betroffenen eintritt (also nicht geplant wurde) unddie Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind.Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12656
werden. Weitere Regelungen z.B. für Arbeitsbereitschaft i.V.m. entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen finden sich unter § 7 ArbZG.In außergewöhnlichen Fällen (Notfälle, etc.) sind weitere Abweichungen zulässig (§ 14 ArbZG).Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass die unter § 3 ArbZG genannten Arbeitszeiten (maximal 10 Stunden) auch bei der Montage einer Anlage einzuhalten sind.Eine Mitteilung an die zuständige ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 5110
Sofern Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen die in § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG genannten Arbeiten auch an Sonn- und Feiertagen vorgenommen werden (nur dann!). Nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 darf in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung (Hotel) sowie im Haushalt auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden. Der Wäscheservice ist als Nebenb ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 11274
Nach § 9 Abs.1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nach § 10 Abs. 1 Nr.14 ArbZG bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen (wie Maschinen und Anlagen) beschäftigt ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43787