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Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz - ArbZG getroffen. Das Arbeitszeitgesetz beschränkt die Arbeitszeit auf grundsätzlich 8 Stunden werktäglich, bei entsprechendem Ausgleich sind Arbeitszeiten bis zu 10 Stunden möglich (§ 3 ArbZG).Das Arbeitszeitgesetz ermöglicht aber eine Verlängerung der Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich hinaus, wenn- in die Arbeitszeit ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 13192
Nach § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Arbeitszeit im Sinne des ArbZG § 2 ist die Zeit vom Beginn bis Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.Nach ...
Stand: 11.04.2023
Dialog: 4846
nicht um eine unternehmerische Fehlplanung z.B. als Folge von fehlerhaften Entscheidungen des Arbeitgebers und von Organisationsmängeln handeln. § 14 (1) ArbZG darf vom Wortlaut her nur für vorübergehende Arbeiten in Anspruch genommen werden. Bei länger anhaltenden Arbeiten kann sich der Arbeitgeber auf die Ausnahme des § 14 (1) ArbZG nicht berufen.Zur Frage ist weiterhin anzumerken, dass 10 Stunden ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 2130
bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.Nach §3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Arbeitszeiten über 10 Stunden sind grundsätzlich - abgesehen von Notfällen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 1353
Arbeitsunterbrechungen nicht den Kriterien als Pause oder als Ruhezeit entsprechen, sind diese Arbeitsunterbrechungen Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Arbeitszeit und betriebsbedingte Arbeitsunterbrechungen dürfen als Arbeitszeit zusammen maximal 10 Stunden täglich nicht überschreiten. ...
Stand: 01.03.2018
Dialog: 6546
Grundsätzlich ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit auf maximal 8 Stunden und bei entsprechendem Ausgleich auf 10 Stunden begrenzt.In Ihrem Fall ist die Frage zu klären, ob die Dozententätigkeit bei der VHS unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes fällt. Unter das Arbeitszeitgesetz fallen Arbeitnehmer. Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind nach § 2 ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 6579
Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde (auf 10 Stunden) verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird. Hierzu zählt auch der Beruf der Pflegerinnen und Pfleger. Diese Ausnahme kann der Arbeitgeber selbständig ...
Stand: 05.03.2021
Dialog: 43342
, Abrechnungen usw.Fährt der Monteur selber, käme er auf eine Arbeitszeit von 15 Stunden. Damit würde die Arbeitszeit in jedem Fall außerhalb der nach dem Arbeitszeitgesetz regulär zulässigen Arbeitszeit liegen (Grundsätzlich 8 Stunden, unter bestimmten Voraussetzungen bis 10 Stunden). Auch wäre die im ArbZG geforderte ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden nach Beendigung der täglichen ...
Stand: 12.05.2022
Dialog: 2502
nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Arbeitszeiten über 10 Stunden sind grundsätzlich - abgesehen von Notfällen und außergewöhnlichen Fällen - nur aufgrund abweichender tarifvertraglicher Regelungen oder mit behördlicher Ausnahme ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 1785
. Der Ersatzruhetag für Sonntagsarbeit ist innerhalb von zwei Wochen zu gewähren. Für Arbeiten an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beträgt der Ausgleichzeitraum acht Wochen.4. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss der Hausmeister eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden haben. In bestimmten Branchen kann die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden (§ 5 ArbZG).Nur in Notfällen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3916
- und Feiertagen, wie in Ihrem Fall, gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG zulässig ist.Gemäß § 7 ArbZG kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebs oder Dienstvereinbarung zugelassen werden, dass die Arbeitszeit – sofern in einem erheblichen Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt – bis auf 24 Stunden (einschließlich der Ruhepausen) verlängert wird. Darüber hinaus ...
Stand: 24.04.2025
Dialog: 42686
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nach dem Territorialprinzip grundsätzlich nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Unter Umständen kann es aber auch auf eine zeitlich begrenzte Auslandstätigkeit ausstrahlen.Bei vorübergehender Entsendung eines Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung im Ausland gelten weiterhin die Vorschriften des Unfallversicherungsträger, sofern Landesvorschriften am ausl ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16107
zu einem Ausgleichszeitraum, dieser muss sich aus dem Tarifvertrag ergeben.Da Bereitschaftsdienst gemäß § 2 ArbZG Arbeitszeit ist, endet Ihre Arbeitszeit um 10:00 Uhr. D.h., selbst für den Fall, dass ein Tarifvertrag einschlägig ist und dort die Möglichkeit einer Ruhezeitverkürzung um zwei Stunden eröffnet wurde, können Sie Ihre Arbeit frühestens um 19:00 Uhr wieder aufnehmen (hier nach neun Stunden) und nicht um 17:00 ...
Stand: 03.07.2020
Dialog: 43098
die Zeiterfassung. Bei der Feststellung von falschen Aufzeichnungen kann der Arbeitgeber belangt werden.Die werktägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern in Deutschland darf acht Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG). Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Je ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 19507
werden.D.h., grundsätzlich ist aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht eine Verlängerung der Arbeitszeit möglich, wenn die v.g. durchschnittlichen Arbeitszeiten eingehalten werden. Abweichende Regelungen sind unter § 7 Arbeitszeitgesetz genannt (Arbeitsbereitschaft und Vorliegen eines Tarifvertrages).Eine Verlängerung über 10 Stunden hinaus ist bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen ...
Stand: 11.01.2023
Dialog: 5109
außergewöhnlicher Fälle, im vorliegenden Fall Reparaturmaßnahmen, zu verneinen. Diese Situationen müssen organisatorisch vorausplanend bewältigt werden.Eine Überschreitung der maximalen werktäglichen Arbeitszeit von 10 Stunden und die Inanspruchnahme anderer Ausnahmen des § 14 ArbZG sind daher nicht zulässig. ...
Stand: 08.03.2023
Dialog: 43786
Zusammenfassung:Eine regelmäßige Überschreitung der Arbeitszeit nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist unzulässig. Regelmäßig auftretende Störungen wie Pannen und Dichte des Verkehrs sind in der Tourenplanung zu berücksichtigen.Begründung:Nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beträgt die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 ...
Stand: 07.06.2023
Dialog: 1622
von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, die vorgenannten Höchstarbeitszeiten einzuhalten. Das bedeutet aber auch, dass Arbeitszeiten bis zu 10 Stunden möglich sind, wenn im v.g. Ausgleichszeitraum der Durchschnitt von acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird.Da in vielen Branchen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 14839
Nein!Die Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 1 Nr. 11 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - gilt z. B. bei einem Energieversorgungsunternehmen nur für die Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung der Bevölkerung dienen. Bei einem durchgehenden 24-Stunden-Betrieb sind dies z. B. erforderliche Aufsichts- und Steuerungsarbeiten, mit denen der Regelbetrieb zur Versorgung der Bevölkerung ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18957
24 Stunden ruht. Von diesem Beschäftigungsverbot gibt es jedoch Ausnahmen. Man unterscheidet: - Ausnahmen, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben (§ 10 Abs. 1 - 4, § 14 Abs. 1 ArbZG) - Ausnahmen, die bei der zuständigen Arbeitsschutzschutzbehörde (in NRW: Bezirksregierungen) beantragt werden müssen (§ 13 Abs. 3 - 5, § 15 Abs. 2 ArbZG).Gem. § 10 Abs. 1 Nr. 14 sind in Gewerbebetrieben Reinigungs ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 529