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Für bestimmte Arbeiten sieht das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gesetzliche Ausnahmen vor (§ 10 ArbZG), sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können:§ 10 Absatz 1 Nummer 14 ArbZG: "[...] bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 44084
Bei dem in der Frage genannten Zeitraum von 05:30 bis 06:00 Uhr handelt es sich nicht um Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Das ArbZG definiert die Nachtzeit als die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (§ 2 Abs. 3 ArbZG)Nachtarbeit im Sinne des ArbZG ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. (§ 2 Abs. 4 ArbZG) ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 15176
Nein, auch am Gründonnerstag und Ostersamstag darf nicht länger als 10 Stunden täglich gearbeitet werden. Es handelt sich hier nicht um außergewöhnliche Fälle, diese Feiertage sind bekannt, jährlich wiederkehrend und daher planbar.Es gibt keine Regelung zur Höchstgrenze der Pausenzeit. Die Pausen sollen aber der Erholung dienen und nicht der Ausdehnung der Arbeitsschicht. Eine Pause von mehr ...
Stand: 21.03.2024
Dialog: 23472
Der von Ihnen angesprochene § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz hat folgenden Wortlaut:"Die Aufsichtsbehörde kann … abweichend von § 9 bewilligen, Arbeitnehmer zu beschäftigen a) … b) an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen im Jahr, wenn besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens dies erfordern,... "Dies bedeutet zunächst, dass Sie gegenüber der Aufsichtsbehörde ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 6139
Sobald der Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers seine Arbeit aufnimmt - in diesem Falle zur Beseitigung einer Störung -, wird er an dem Sonn- oder Feiertag beschäftigt und hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag nach § 11 Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).Hierfür ist es unwichtig, wo und wie lange er gearbeitet hat.Bezüglich des Ersatzruhetages können in dem unter § 12 des ArbZG genannten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 14568
Der (bzw. die) Arbeitgeber ist (sind) nach § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zur Ermittlung der gesamten Arbeitszeit seiner (ihrer) Arbeitnehmer verpflichtet.Im § 2 Abs. 1, 2. Halbsatz heißt es: "Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen."Es geht darum entsprechend § 3 ArbZG1. die tägliche Höchstarbeitszeit von maximal 10 Stunden und2. die durchschnittliche werktägliche ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 11861
Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz - ArbZG getroffen. Das Arbeitszeitgesetz beschränkt die Arbeitszeit auf grundsätzlich 8 Stunden werktäglich, bei entsprechendem Ausgleich sind Arbeitszeiten bis zu 10 Stunden möglich (§ 3 ArbZG).Das Arbeitszeitgesetz ermöglicht aber eine Verlängerung der Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich hinaus, wenn- in die Arbeitszeit ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 13192
- oder Dienstvereinbarung möglich.Die abweichenden tariflichen Regelungen gelten als Betriebsnormen norminativ für alle Arbeitnehmer in Betrieben tarifgebundener Arbeitgeber. Sie gelten dagegen nicht unmittelbar für die Arbeitnehmer in Betrieben nicht tarifgebundener Arbeitgeber. Um trotzdem einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Betriebe eines Beschäftigungszweiges zu ermöglichen, gestattet § 7 Abs. 3 Satz 1 ArbZG ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 19832
bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.Nach §3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Arbeitszeiten über 10 Stunden sind grundsätzlich - abgesehen von Notfällen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 1353
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG ermöglicht mit den Regelungen des § 15 ArbZG, dass die Aufsichtsbehörde für Saison- und Kampagnebetriebe eine von den §§ 3, 6 Abs. 2 und § 11 Abs. 2 ArbZG abweichende längere tägliche Arbeitszeit für die Zeit der Saison oder Kampagne bewilligt, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12452
mit einer sechstägigen Frühschicht begonnen werden.Wichtig ist noch, dass die Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen und den Wechseln zwischen den Schichten eingehalten werden (Früh- zu Spätschicht und Spät- zu Frühschicht).Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.Beginn und Ende der Ruhezeit kann gemäß § 9 Abs. 2 ArbZG ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 12941
nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Bei Bereitschaftsdiensten ist eine Verlängerung der Arbeitszeit über 8 bzw. 10 Stunden hinaus dann zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 7 ArbZG vorliegen und in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung entsprechende Regelungen für Bereitschaftsdienste getroffen sind. Wenn Mitarbeiter erkranken und deshalb ihren ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12656
vom grundsätzlichen 8- bzw. 10 – Stundentag (§ 3 ArbZG) nur im Rahmen eines Tarifvertrages / einer Betriebsvereinbarung zulässt, ist die Existenz eines anzuwendenden Tarifvertrages für die Beantwortung der Fragestellung von grundsätzlicher Bedeutung.Wir empfehlen daher zunächst zu klären, ob tarifvertragliche Vereinbarungen getroffen sind. Dazu sollte eine entsprechende Anfrage an entsprechend autorisierte Stellen ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 6793
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) kennt Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeit. Ruhezeiten sind dabei festgelegte Zeiten, in den Arbeitnehmer keinen Beschränkungen durch den Arbeitgeber unterworfen sind, die mindestens 11 Stunden dauern (Ausnahmen siehe ArbZG).Pausen müssen die folgenden Kriterien erfüllen:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft,- Im voraus feststehende ...
Stand: 01.03.2018
Dialog: 6546
außergewöhnlicher Fälle, im vorliegenden Fall Reparaturmaßnahmen, zu verneinen. Diese Situationen müssen organisatorisch vorausplanend bewältigt werden.Eine Überschreitung der maximalen werktäglichen Arbeitszeit von 10 Stunden und die Inanspruchnahme anderer Ausnahmen des § 14 ArbZG sind daher nicht zulässig. ...
Stand: 08.03.2023
Dialog: 43786
nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingeräumt. Durch tarifliche Regelungen kann diese Ruhezeit um bis zu zwei Stunden verkürzt werden, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden Ausgleichszeitraums ausgeglichen wird (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG). Kommt es während der Rufbereitschaft ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 12431
zu gewähren ist (§ 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für Arbeiten an Samstagen ist kein Ersatzruhetag vorgeschrieben, weil der Samstag ein Werktag ist. Wenn der vorgesehene Ersatzruhetag auf einen Wochenfeiertag fällt, kann dieser Tag nicht als Ersatzruhetag gelten. Als Ersatzruhetage kommen grundsätzlich nur Werktage in Betracht. Soweit Sie an diesem Tag arbeiten müssen, steht Ihnen auch hierfür ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18073
als Ausgleichstage herangezogen würden. Urlaubstage sind daher bei der Ausgleichsregelung gemäß § 3 Abs. 2 ArbZG nicht zu berücksichtigen. Gemäß v.g. Kommentierung dürfen auch Krankheitstage nicht als Ausgleich herangezogen werden.Tage sonstiger Arbeitsbefreiung, z.B. unbezahlter Sonderurlaub oder Tage des unberechtigten Fernbleibens von der Arbeit, können aber als Ausgleichstage herangezogen werden. ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 6587
/ zum ersten Kunden und benutzen ein Fahrzeug des Arbeitgebers, ist dies Arbeitszeit, da sie ab Fahrtbeginn Weisungen unterliegen und der Arbeitgeber jederzeit die Fahrtroute oder den Einsatzort ändern könnte.Lenkt der Arbeitnehmer im Außendienst ein Dienstfahrzeug ist dies Arbeitszeit.Gemäß § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit ...
Stand: 15.11.2024
Dialog: 42640
Bei der Beantwortung der Frage muss unterschieden werden, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt.Nach § 22 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) handelt ordnungswidrig, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 11 Abs. 1 AZG einen Arbeitnehmer an allen Sonntagen beschäftigt oder entgegen § 11 Abs. 3 ArbZG einen Ersatzruhetag nicht oder nicht rechtzeitig gewährt.Die ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11464