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(A), der Spitzenschalldruckpegel ist hierbei weniger relevant. Die obere Auslöseschwelle wird somit (auch schon bei einer Arbeitszeit von 2 h) in der Regel überschritten.Der Arbeitgeber ist also verpflichtet, entsprechende Maßnahmen einzuleiten.Vorrang haben dabei technische und organisatorische Maßnahmen zur Lärmminderung. Diese sollten dazu führen, dass der Expositionspegel unterhalb der oberen, im besten Fall sogar unterhalb ...
Stand: 25.02.2018
Dialog: 26032
sind, muss der Arbeitgeber diese im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren und sicherstellen, dass die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt werden. ...
Stand: 04.12.2024
Dialog: 44050
auch bei der LärmVibrationsArbSchV die Gefährdungsbeurteilung im Vordergrund. Die Gefährdungsbeurteilung muss durch fachkundige Personen durchgeführt werden (§ 5 LärmVibrationsArbSchV).In den technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - TRLV werden wiederum konkretisierende Erläuterungen zur Verordnung, zur Gefährdungsbeurteilung und zu den Lärmschutzmaßnahmen, z.B. in der TRLV - Lärm Teil 3 ...
Stand: 12.06.2018
Dialog: 13834
Aus rechtlicher Sicht gilt hier die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - Anhang Ziffer 3.7 ArbStättV:"In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2366
Gemäß § 5 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers. Im Rahmen der Übertragung von Unternehmerpflichten kann er diese Aufgabe delegieren. Die Übertragung muss schriftlich erfolgen. Die Verantwortlichkeit ...
Stand: 28.09.2022
Dialog: 25612
Wer Fachkundig ist wird in der TRLV Teil 2: Messung von Lärm unter der Nummer 3 beschrieben. Hier sind insbesondere folgende Absätze zu beachten:"...."(4) Für den Fall, dass Lärm gemessen werden muss, hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Lärmmessungen fachkundig und nach dem Stand der Technik durchgeführt werden.(5) Fachkundige im Sinne § 5 LärmVibrationsArbSchV sind für die Durchführung ...
Stand: 28.09.2022
Dialog: 22887
Der Begriff des Lärmkatasters hatte seinen Ursprung in der ehemaligen Unfallverhütungsvorschrift BGV B3 "Lärm".Diese Unfallverhütungsvorschrift ist ersetzt worden durch die Regelungen der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV. Der Begriff des Lärmkatasters wird in der LärmVibrationsArbSchV nicht verwandt. Wie bei allen Maßnahmen des Arbeitsschutzes steht auch bei der ...
Stand: 20.11.2023
Dialog: 24556
-Schalldruckpegel von 85 dB(A) oder größer als "Lärmbereich" zu kennzeichnen sind. Er muss bei Lärmexposition im Bereich der oberen Auslösewerte grundsätzlich davon ausgehen, dass der maximal zulässige Expositionswert überschritten wird, wenn der Gehörschutz bei Aufenthalt in Lärmbereichen nicht - auch zeitweise nicht - benutzt wird. Daher ist in Lärmbereichen Gehörschutz zu tragen. Die Technischen Regeln ...
Stand: 10.03.2015
Dialog: 23300
zu berücksichtigen:Technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen Schutzmaßnahmen. Im Rahmen des Lärmminderungsprogrammes haben somit (entsprechend dem Stand der Technik) geräuscharme Technologien, die Nutzung von Schallschutzmaßnahmen auf dem Übertragungsweg von Luft- und Körperschall und technische Schallschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz bzw. der Arbeitsstätte Priorität. Wenn diese technischen Schutzmaßnahmen ...
Stand: 09.07.2024
Dialog: 16247
Bezüglich des höchstmöglichen Lärmpegels höchstzulässigen Tages-Lärmexpositionspegel für Beschäftigte am Arbeitsplatz ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) zu beachten.. Gemäß § 3 LärmVibrationsArbSchV hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob die Beschäftigten Lärm ausgesetzt sind. Dabei sind u.a. die gemäß § 6 LärmVibrationsArbSchV aufgeführten Auslösewerte be ...
Stand: 20.02.2017
Dialog: 6202
Beschäftigten eine Unterweisung erhalten, die auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung beruht und die Aufschluss über die mit der Exposition verbundenen Gesundheitsgefährdungen gibt. Sie muss vor Aufnahme der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Abständen, jedoch immer bei wesentlichen Änderungen der belastenden Tätigkeit, erfolgen.(2) Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Unterweisung nach Absatz ...
Stand: 20.02.2020
Dialog: 43046
Schon seit einiger Zeit wird persönlicher Gehörschutz mit integrierten elektronischen Schaltungen ausgerüstet. So wird bei Kapselgehörschützern über sogenannten Antischall (Active Noise Reduction (ANR) bzw. Active Noise Cancellation (ANC)) versucht, eine entsprechende Lärmreduzierung (aktive Geräuschunterdrückung) zu erreichen.Auf Grund der physikalischen Gesetzmäßigkeiten (Berechnung der Schallwe ...
Stand: 26.06.2024
Dialog: 42636
Unter dem Leitgedanken der Lärmminderung ist eine der Hauptaufgaben die Beschreibung der Geräuschsituation für den Bereich einer Arbeitsstätte. Hierzu werden normalerweise die folgenden Schritte durchgeführt: - Bestimmung von Arbeitsplätzen und deren zugehörigen Immissionsgrößen; - Bestimmung der personenbezogenen Arbeitsplätze und deren zugehörigen Expositionen; - Bestimmung aller Schallquellen u ...
Stand: 25.04.2014
Dialog: 19393
zu überhören deutlich erhöht. Infolge dessen entsteht eine Gefährdung, die der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen muss. Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) muss die Art des zu verwendeten Gehörschutzes anhand der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Dabei hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung nur ...
Stand: 01.06.2016
Dialog: 26716
des § 4 ArbSchG zu berücksichtigen. In § 4 Nr. 3 des Arbeitsschutzgesetzes ist bestimmt, dass bei den Maßnahmen der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen sind." Dabei ist insbesondere folgende Verfahrensweise vorgegeben:Technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen Schutzmaßnahmen.Im Rahmen ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 21097
. In der GUV-V B3, §1 wird aber auch aufgeführt, dass abhängig von der Art der Tätigkeit auch unterhalb eines Beurteilungspegels von 85 dB (A) Auswirkungen auf Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Arbeitssicherheit möglich sind (siehe DAL-Grafik - Bewertung von Umweltgeräuschen am Beispiel Straßenverkehr als Anlage).Zum 15.02.2006 muss die Lärmschutz-Richtlinie 2003/10/EG „Mindestvorschriften zum Schutz ...
Stand: 04.08.2017
Dialog: 3830
erfasst wird. Für die meisten betrieblichen Messungen ist hierbei für die Frequenzbewertung die A-Bewertung (A-Kurve) anzuwenden. Eine „Terzband“-abhängige Messung bzw. Bewertung ist nicht erforderlich. Zur Erfassung des Spitzenschalldruckpegels LpCpeak (bei Lärmimpulsen) am Arbeitsplatz muss die Frequenzbewertung „C“ und die Zeitbewertung „peak“ angewendet werden. ...
Stand: 10.11.2016
Dialog: 27838
Die unteren Auslösewerte, ab der der Arbeitgeber den Beschäftigten einen geeigneten persönlichen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen hat, sind: LEX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 135 dB(C) (§ 8 Absatz 1 i.V.m. § 6 Satz 1 Nr. 2 der LärmVibrationsArbSchV). Das heißt, werden diese Werte unterschritten, braucht kein persönlicher Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Hinweis: Die LärmV ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 6485
nicht garantiert werden, da die Geräuschimmissionen wesentlich von den Betriebsbedingungen und den Einsatzzeiten, sowie den räumlichen Verhältnissen beim Maschinenbetreiber abhängen. Sollten die Vertragspartner solch eine Vorgehensweise wünschen, so muss dies vertraglich gesondert festgelegt werden und die Messgrößen und Rahmenbedingungen müssen genau definiert und beschrieben sein.Zur Auswahl leiser Maschinen ...
Stand: 18.05.2015
Dialog: 23858
mit bestehendem Innenohrschaden (Hörminderung mit audiometrisch nachweisbaren Merkmalen eines Haarzellschadens, die bei 3 kHz 40 dB überschreitet) sind daher folgende Kriterien besonders wichtig: - Die Schalldämmung muss auch in der betrieblichen Praxis sicher gewährleistet sein. - Die ohnehin verringerte Sprach- und Signalverständlichkeit sowie das verringerte Richtungshören darf zusätzlich so wenig ...
Stand: 03.07.2013
Dialog: 18898