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Ist bei betrieblichen Lärmmessungen die Terzband-Messung nach dem Stand der Technik verpflichtend?

KomNet Dialog 27838

Stand: 10.11.2016

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Lärm > Lärmmessungen, Grenzwerte

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Frage:

Ist bei betrieblichen Lärmmessungen die Terzband-Messung nach dem Stand der Technik verpflichtend?

Antwort:

Der Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h aus der LärmVibrationsArbSchV ist einer der wichtigsten Kennwerte zur Beurteilung der Gehörgefährdung. Im Zusammenhang mit Geräuschmessungen an Arbeitsplätzen werden alle auf eine Person, oder bei Aufenthalt an bestimmten Orten, einwirkenden Schallereignisse erfasst und bewertet.
Die Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm) legt fest: „Als wesentliche Messgröße ist in der Regel der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel LpAeq zu erfassen und zwar – je nach Messstrategie – für eine einzelne Tätigkeit oder für einen Zeitabschnitt eines Arbeitstages.“ Der äquivalente Dauerschallpegel ist der zeitliche Mittelwert eines Schalldruckpegels L(t), der in einer bestimmten Frequenzbewertung und einer bestimmten Zeitbewertung erfasst wird. Für die meisten betrieblichen Messungen ist hierbei für die Frequenzbewertung die A-Bewertung (A-Kurve) anzuwenden.

Eine „Terzband“-abhängige Messung bzw. Bewertung ist nicht erforderlich.

Zur Erfassung des Spitzenschalldruckpegels LpCpeak (bei Lärmimpulsen) am Arbeitsplatz muss die Frequenzbewertung „C“ und die Zeitbewertung „peak“ angewendet werden.