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Wie oft muss ein Lärmkataster aktualisiert werden?

KomNet Dialog 24556

Stand: 20.11.2023

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Lärm > Sonstige Fragen zu Lärm

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Frage:

Wie oft muss ein Lärmkataster aktualisiert werden? Gibt es eine Pflicht, dies in regelmäßigen Abständen vorzunehmen?

Antwort:

Der Begriff des Lärmkatasters hatte seinen Ursprung in der ehemaligen Unfallverhütungsvorschrift BGV B3 "Lärm".


Diese Unfallverhütungsvorschrift ist ersetzt worden durch die Regelungen der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV. Der Begriff des Lärmkatasters wird in der LärmVibrationsArbSchV nicht verwandt. Wie bei allen Maßnahmen des Arbeitsschutzes steht auch bei der LärmVibrationsArbSchV die Gefährdungsbeurteilung im Vordergrund.


Eine Gefährdungsbeurteilung ist nicht abschließend. Sie ist in Abhängigkeit sich ändernder Gegebenheiten und Bedingungen kontinuierlich fortzuschreiben. Grundsätzliche Informationen zur Gefährdungsbeurteilung können sie dem Handlungsleitfaden der Arbeitsschutzverwaltung NRW entnehmen, der neben anderen Informationen unter folgendem Link zu finden ist: https://www.mags.nrw/arbeitsschutzsystem-und-gefaehrdungsbeurteilung

 


In den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ( TRLV ) werden konkretisierende Erläuterungen zur Verordnung und zur Gefährdungsbeurteilung, wie z. B. in der TRLV Lärm Teil 1: "Beurteilung der Gefährdung durch Lärm" gegeben. Welche Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsermittlung und -beurteilung getroffen werden müssen, bitten wir den entsprechenden TRLV zu entnehmen.


Hinweise:

Unter dem Leitgedanken der Lärmminderung ist eine der Aufgaben die Beschreibung der Geräuschsituation für den Bereich einer Arbeitsstätte. Hierzu werden normalerweise die folgenden Schritte durchgeführt:

- Bestimmung von Arbeitsplätzen und deren zugehörigen Immissionsgrößen

- Bestimmung der personenbezogenen Arbeitsplätze und deren zugehörigen Expositionen

- Bestimmung aller Schallquellen und deren Geräuschemissionsgrößen.


Diese Daten können in einem Geräuschinformationsblatt ("Lärmkataster") aufgelistet werden. Zu einem "Lärmkataster" gehört die Auflistung z. B. aller im Raum (Arbeitsbereich) vorhandenen Schallquellen mit Angaben über Schallpegelkennwerte, Betriebsbedingungen, räumliche Anordnung und tägliche Einsatzdauer. Es ist zweckmäßig, die lokalisierten lauten Maschinen und Bearbeitungsvorgänge (sowohl mit Handwerkzeugen oder mit handgeführten Maschinen) besonders zu kennzeichnen. Angaben zur Anzahl der Lärmbelasteten, zu Dauer und Häufigkeit der Einwirkung und zu Arbeitsabläufen sollten als Zusatzinformation ebenso im Lärmkataster aufgenommen werden.


Für größere Arbeitsbereiche oder umfangreiche Produktionsanlagen ist es zweckmäßig, die Daten in einer Grundrisszeichnung mit Zuordnung zur Maschinenbelegung und den Arbeitsplätzen als "Lärmkarte“ übersichtlich darzustellen. Diese "Lärmkarten" können benutzt werden, um die Lärmimmission an Arbeitsplätzen einzuschätzen; Lärmbereiche abzugrenzen; dominierende Schallquellen zu erkennen; Lärmsituationen festzuhalten und zu vergleichen; und um die Wirksamkeit von Maßnahmen darzustellen. Für "Lärmkarten" gibt es verschiedene Darstellungsformen. Vorrangig werden die Geräuschpegel an den Arbeitsplätzen sowie auch arbeitsbereichsbezogene Werte angegeben. Die Schallpegelverteilung als Pegeltopographie (Linien gleicher Lautstärke) bedarf bei der messtechnischen Erfassung der Schallimmission eines höheren Aufwandes. Die Wahl des Rastermaßes richtet sich u. a. nach der Hallenbelegung und den akustischen Bedingungen. Besonders bei Produktionshallen mit guten akustischen Eigenschaften ist eine Schallpegeltopographie mit Linien in 1 dB Schritten noch mess- bzw. darstellbar.


Ergänzende Informationen zum Thema Lärm bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) an.