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KomNet-Wissensdatenbank

Sind Ohrschützer mit Bluetooth und Fm-Radio bei der Arbeit zulässig?

KomNet Dialog 26716

Stand: 01.06.2016

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Lärm > Gefährdungen, Belastungen (7.3.2)

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Frage:

Sind Ohrschützer mit Bluetooth und Fm-Radio zulässig ?

Antwort:

Durch die Nutzung von Gehörschutz wird die Lärmexposition soweit verringert, dass eine Gesundheitsgefährdung des Gehöres deutlich reduziert wird.

In der Regel wird die Lärmexposition soweit verringert, dass Geräusche, wie z.B. Warnsignale, jedoch weiterhin hörbar sind.

Durch die Nutzung eines Bluetooth oder Fm-Radios innerhalb des Gehörschutzes ist die Wahrscheinlichkeit ein Warnsignal zu überhören deutlich erhöht. Infolge dessen entsteht eine Gefährdung, die der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen muss.

Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) muss die Art des zu verwendeten Gehörschutzes anhand der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Dabei hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt wird. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundige Personen können insbesondere der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sein. Der Arbeitgeber darf mit der Durchführung von Messungen nur Personen beauftragen, die über die dafür notwendige Fachkunde und die erforderlichen Einrichtungen verfügen.