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Kann auf Gehörschutz verzichtet werden, wenn nur ein kurzer Aufenthalt in Lärmbereichen erfolgt?

KomNet Dialog 6485

Stand: 04.05.2016

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Lärm > Lärmminderungsmaßnahmen, Schutzmaßnahmen

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Frage:

Ich habe in Abluft- und Gebläseräumen Lärmmessungen durchgeführt. Die dort installierten Pumpen und Kompressoren laufen durchgegehend über 24h, dabei wurden Mittelungspegel zumeist zwischen 85 und 90 dB(A) in den Räumen gemessen. Nach LärmVibrationsArbschV sind damit die oberen und die unteren Auslösewerte in Bezug auf den Tages-Lärmexpositionspegel überschritten. Die genannten Räume werden jedoch lediglich zu Kontrollgängen unter 5 min/Tag begangen. Kann dadurch der Einsatz von Gehörschutz vermieden werden? Es kommt erschwerend hinzu, dass sich die Räume in Strahlenschutzbereichen (Kontrollbereichen) befinden, in denen mit offener Radioaktivität umgegangen wird/werden kann. Das vermehrte Auf- und Absetzten von Gehörschutz würde somit unter Umständen die Gefahr der Kontamination erhöhen. Kann also bei genanntem Kurzaufenthalt auf Gehörschutz verzichtet werden, obwohl die Räume durch die Kennzeichnung Gehörschutz tragen als Lärmbereiche gekennzeichnet sind? Was sagt die LärmVibrationsArbschV darüber aus?

Antwort:

Die unteren Auslösewerte, ab der der Arbeitgeber den Beschäftigten einen geeigneten persönlichen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen hat, sind:
LEX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 135 dB(C) (§ 8 Absatz 1 i.V.m. §  6 Satz 1 Nr. 2 der LärmVibrationsArbSchV).

Das heißt, werden diese Werte unterschritten, braucht kein persönlicher Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden.

Hinweis: Die LärmVibrationsArbSchV führt als Benennung für die tägliche persönliche Lärmbelastung eines/r Arbeitnehmers/in den „Tages-Lärmexpositionspegel“ (LEX,8h) ein; er ist der über die Zeit gemittelte Lärmexpositionspegel bezogen auf eine Achtstundenschicht. Er umfasst alle am Arbeitsplatz auftretenden Schallereignisse und ist vergleichbar dem „personenbezogenen Beurteilungspegel“ aus anderen Regelwerken.

Weitere Informationen wie z. B. Flyer, Liste häufig gestellter Fragen und Fachausschuss-Informationsblätter als Handlungsanleitungen für die Praxis stehen zur Verfügung auf der Seite "Themenfeld Lärm" der DGUV.