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Wer ist fachkundig für eine Arbeitsplatz-Lärmmessung mit einem Klasse 1-Lärmmessgerät im Betrieb? Können die Messungen auch durch unterwiesene Personen durchgeführt werden?

KomNet Dialog 22887

Stand: 28.09.2022

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Lärm > Lärmmessungen, Grenzwerte

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Frage:

1. Wer ist fachkundig für eine Arbeitsplatz-Lärmmessung mit einem Klasse 1-Lärmmessgerät im Betrieb? Konkret geht es um eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit 15 Jahren Berufserfahrung in verschiedenen Unternehmen. Sie kennt sich mit der entsprechenden TR aus und kann die Berechnungen durchführen, hat auch schon früher orientierende Lärmmessungen durchgeführt. An einem ensprechenden Fachkundeseminar hat sie aber bisher nicht teilgenommen. 2. Können die Messungen (nicht die Auswertung!) dann auch nach vorheriger genauer Anleitung teilweise durch eine weitere beauftragte Person des Betriebs durchgeführt werden? (Einweisung durch Sifa)

Antwort:

Wer Fachkundig ist wird in der TRLV Teil 2: Messung von Lärm unter der Nummer 3 beschrieben. Hier sind insbesondere folgende Absätze zu beachten:


"....

"(4) Für den Fall, dass Lärm gemessen werden muss, hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Lärmmessungen fachkundig und nach dem Stand der Technik durchgeführt werden.

(5) Fachkundige im Sinne § 5 LärmVibrationsArbSchV sind für die Durchführung der Lärmmessungen Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung oder ihrer Erfahrungen ausreichende Kenntnisse über die Messung von Lärm an Arbeitsplätzen und die entsprechenden Regeln der Technik, insbesondere internationale, europäische und nationale Normen haben.

(6) Verfügt der Betrieb nicht selbst über Fachkundige und die für Messungen erforderlichen Einrichtungen, hat der Arbeitgeber eine fachkundige Stelle mit Messungen zu beauftragen.

Hinweis: Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung beraten ihre Mitgliedsbetriebe bei der Gefährdungsbeurteilung und bei der Lösung von Messaufgaben.

(7) Die erforderliche Fachkunde kann u. a. durch Teilnahme an einer geeigneten Fortbildungsveranstaltung z. B. an Technischen Akademien, bei Unfallversicherungsträgern o. ä. Institutionen erworben werden.

(8) Die Durchführung von Lärmmessungen verlangt Kenntnisse

− über die Inhalte der LärmVibrationsArbSchV,

− über die geeigneten Messverfahren nach DIN EN ISO 9612,

− über die zu bestimmenden Messgrößen und Parameter von Randbedingungen,

− über lärmrelevante Tätigkeiten und Arbeitsmittel sowie über die dafür geltenden Vorschriften im Betrieb, z. B. Gebrauchs- oder Bedienungsanleitungen sowie, falls vorhanden, Betriebsanweisungen,

− über die Protokollierung der Messungen und

− ggf. auch über die Erhebung von Daten zur Beurteilung möglicher Wechsel- oder Kombinationswirkungen."


Die Messungen dürfen nur durch Personen durchgeführt werden, die die in der TRLV genannten Voraussetzungen erfüllen. Ein Fachkundeseminar ist sicherlich nicht schädlich, wird aber nicht explizit verlangt. Ob die Anforderungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit ausreichend sind, kann von uns nicht abschließend beantwortet werden, jedoch würden wir nach Ihrer Beschreibung davon ausgehen.

Zur Frage 2 können wir ebenfalls keine abschließende Aussage treffen, da wir nicht einschätzen können, wie umfangreich die Einweisung der beauftragten Person erfolgt. Diese Frage sollte mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde geklärt werden.