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KomNet-Wissensdatenbank

Gibt es Vorgaben oder Empfehlungen in Bezug auf die Rastergröße bei der Erstellung eines Lärmkatasters?

KomNet Dialog 19393

Stand: 25.04.2014

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Lärm > Lärmmessungen, Grenzwerte

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Frage:

Meine Aufgabe liegt im der Erstellung eines Lärmkatasters. Ich habe schon in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und der DIN 9612 nach gewissen Leitfäden/Anleitungen zum Erstellen eines Lärmkatasters gesucht, aber speziell zur Rastergröße nichts gefunden. Die Verteilung der Messpunkte sollte gleichmäßig und sinnvoll sein bzw. sollte man sich mit Orientierungsmessungen behelfen. Wo finde ich Erfahrungswerte, Gesetzestexte bzw. Verordnungen oder Normen, in denen ich weitere Informationen finden kann?

Antwort:

Unter dem Leitgedanken der Lärmminderung ist eine der Hauptaufgaben die Beschreibung der Geräuschsituation für den Bereich einer Arbeitsstätte. Hierzu werden normalerweise die folgenden Schritte durchgeführt:

- Bestimmung von Arbeitsplätzen und deren zugehörigen Immissionsgrößen;
- Bestimmung der personenbezogenen Arbeitsplätze und deren zugehörigen Expositionen;
- Bestimmung aller Schallquellen und deren Geräuschemissionsgrößen.

Diese Daten können in einem Geräuschinformationsblatt (Lärmkataster) aufgelistet werden. Zu einem Lärmkataster gehört die Auflistung z. B. aller im Raum (Arbeitsbereich) vorhandenen Schallquellen mit Angaben über Schallpegelkennwerte, Betriebsbedingungen, räumliche Anordnung und tägliche Einsatzdauer.

Es ist zweckmäßig, die lokalisierten lauten Maschinen und Bearbeitungsvorgänge (sowohl mit Handwerkzeugen oder mit handgeführten Maschinen) besonders zu kennzeichnen. Angaben zur Anzahl der Lärmbelasteten, zu Dauer und Häufigkeit der Einwirkung und zu Arbeitsabläufen sollten als Zusatzinformation ebenso im Lärmkataster aufgenommen werden.

Für größere Arbeitsbereiche oder umfangreiche Produktionsanlagen ist es zweckmäßig, die Daten in einer Grundrißzeichnung mit Zuordnung zur Maschinenbelegung und den Arbeitsplätzen als „Lärmkarte“ übersichtlich darzustellen.

Diese Lärmkarten können benutzt werden, um die Lärmimmission an Arbeitsplätzen einzuschätzen; Lärmbereiche abzugrenzen; dominierende Schallquellen zu erkennen; Lärmsituationen festzuhalten und zu vergleichen; und um die Wirksamkeit von Maßnahmen darzustellen.

Für Lärmkarten gibt es verschiedene Darstellungsformen. Vorrangig werden die Geräuschpegel an den Arbeitsplätzen sowie auch arbeitsbereichsbezogene Werte angegeben.

Die Schallpegelverteilung als Pegeltopographie (Linien gleicher Lautstärke) bedarf bei der messtechnischen Erfassung der Schallimmission eines höheren Aufwandes. Die Wahl des Rastermaßes richtet sich u. a. nach der Hallenbelegung und den akustischen Bedingungen.

Besonders bei Produktionshallen mit guten akustischen Eigenschaften ist eine Schallpegeltopographie mit Linien in 1 dB Schritten noch mess- bzw. darstellbar.

Ergänzende Informationen:
Lärmschutz-Arbeitsblatt LSA 01-305 „Geräuschminderung im Betrieb“;

Fachbroschüre „ Lärmminderungsprogramme im Arbeitsschutz“, G.Neugebauer, Verlag Technik & Information, Bochum, (DIN A5)