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KomNet-Wissensdatenbank

Was kann ich gegen Radiolärm am Arbeitsplatz unternehmen?

KomNet Dialog 2366

Stand: 12.03.2019

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Lärm > Gefährdungen, Belastungen (7.3.2)

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Frage:

Bei der Arbeit werden meine Konzentrationsfähigkeit und mein Befinden durch Radiolärm gestört. Was kann ich dagegen machen?

Antwort:

Aus rechtlicher Sicht gilt hier die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - Anhang Ziffer 3.7 ArbStättV:

"In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen."


Lärmbelästigung am Arbeitsplatz durch Radiomusik ist kein technisches Problem, da diese einfach zu vermeiden wäre. Zunächst sollte hier eine innerbetriebliche Einigung, z.B. unter Hinzuziehung des Personal- oder Betriebsrates, angestrebt werden, da meist auch mehrere Arbeitnehmer betroffen sind. Aus Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung ergibt sich eindeutig, dass Arbeiten unter Lärmbelastung weniger effektiv erledigt werden und mit einer erhöhten Fehlerquote behaftet sind. Die Folge können Stressreaktionen sein, die auf Dauer zu einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen führen. Unter diesem Hintergrund kann auch die Beratung durch den Betriebsarzt sinnvoll sein. Messtechnische Überprüfungen sind in derartigen Situationen nicht zu empfehlen, da es sich hier vorwiegend um organisatorische Regelungen handelt.