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Für Tätigkeiten mit S-35 unterhalb der Freigrenze gilt:zu 1.: Müssen dafür spezielle Genehmigungen eingeholt werden?Für Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen unterhalb der Freigrenze ist keine Genehmigung nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) erforderlich. Erst wenn Sie die Freigrenzen der Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 oder 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für S-35 überschreiten, unterlie ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 6652
Gemäß § 71 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung/StrlSchV hat der Strahlenschutzverantwortliche dafür zu sorgen, dass beruflich exponierte Personen zur Kontrolle und ärztlichen Überwachung vor Aufnahme ihrer Tätigkeit der Kategorie A oder B zugeordnet werden.Somit ist der Strahlenschutzverantwortliche zunächst dafür zuständig. Dieser kann jedoch sinnvollerweise die Aufgabe an einen Strahlenschutzbeauftr ...
Stand: 19.03.2020
Dialog: 7299
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sieht in § 70 Abs. 1 StrlSchG vor, dass der Strahlenschutzverantwortliche die für die Leitung und Beaufsichtigung einer Tätigkeit (z. B. des Betriebes von Röntgeneinrichtungen) erforderliche Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen hat. Die erforderliche Anzahl ist im Gesetz nicht näher definiert, so dass grundsätzlich die Bestellung eines ...
Stand: 04.11.2019
Dialog: 4589
1. Was sind die Beurteilungskriterien zur Einstufung einer Maßnahme bzw. eines Umbaus einer Röntgenanlage als „wesentliche Änderung“? 2. Was ist eine „unwesentliche Änderung“? Kommentare zur (aufgehobenen) Röntgenverordnung interpretieren den heute verwendeten Begriff der „wesentlichen Änderung“ in Anlehnung an die Sprachregelung der Röntgenverordnung von 1988 als „Änderung, die den Strahlenschutz ...
Stand: 06.06.2020
Dialog: 10156
Im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung sind keine konkreten Regelungen zur Anwesenheit von Strahlenschutzverantwortlichen oder Strahlenschutzbeauftragten zu finden. Da verschiedenste Tätigkeitsarten in den Anwendungsbereich dieser Rechtsvorschriften fallen, wären faire Vorgaben, die den jeweiligen Einzelfall ausreichend würdigen, auch nur sehr schwierig zu definieren.Die Festl ...
Stand: 07.10.2019
Dialog: 2629
Am besten ist es, den zu röntgenden Patienten aus der Bettenreihe herauszuziehen. Falls das wegen der Versorgungs- und Überwachungsanschlüsse nicht möglich ist, bieten sich mobile Abschirmwände oder dgl. an, die zwischen die Betten gefahren werden. Benachbarte Patienten können auch mittels Patientenschürze abgedeckt werden, sofern von der Gewichtsbelastung her vertretbar. ...
Stand: 10.02.2026
Dialog: 735
Nein, für die Beschäftigten in der Nuklearmedizin, die mit offenen radioaktiven Stoffen umgehen, gibt es keinen Sonderurlaub Der nuklearmedizinische Betrieb muss so eingerichtet sein und geführt werden, dass er den Strahlenschutzvorschriften entspricht. Bei einem vorschriftsgemäßen Betrieb sind unvertretbare Gesundheitsbelastungen nicht zu erwarten. ...
Stand: 10.02.2026
Dialog: 736
Der ehemaliger Mitarbeiter benötigt als Privatperson (freiberuflich) eine eigene Genehmigung gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG), da er mit seiner beratenden Tätigkeit Aufgaben selbst wahrnimmt. Somit müsste er auch gem. § 25 Abs. 3 Nr. 1 i. V. mit § 13 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG einen Strahlenschutzbeauftragen i. S. des StrlSchG bestellen oder bzw. die erforderliche Fachkunde ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 18593
Für die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ist in der Regel ein von der zuständigen Stelle anerkannter Kurs zu besuchen (§ 48 StrlSchV). Zuständige Stellen für den humanmedizinischen Bereich sind in Nordrhein-Westfalen die Ärztekammern (Nordrhein und Westfalen-Lippe).Die Inhalte des Kurses für den Bereich der Nuklearmedizin findet man derzeit in der Anlage A 3 Nr. 1.5 zu ...
Stand: 26.07.2019
Dialog: 7784
Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regelt in § 5 Abs. 1 StrlSchV den genehmigungsfreien Umgang. Dabei verweist sie auf die Anlage 3 Teil A und Teil B zur StrlSchV.Die Anlage 3 Teil B Nr. 4 und 5 trifft konkrete Aussagen zum genehmigungsfreien Umgang mit nach § 45 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bauartzugelassenen Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen.Danach wird ausgeführt, dass ledig ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 6751
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) schreibt eine Zusammenarbeit und eine Infomrationspflicht bei wichtigen Angelegenheiten der Personalvertretung / dem Personalrat gegenüber vor. So heißt es in § 71 Abs. 3 StrlSchG:Der Strahlenschutzverantwortliche und der Strahlenschutzbeauftragte haben bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat oder dem Personalrat, den Fachkräften für Arbeitssicher ...
Stand: 21.10.2019
Dialog: 1833
An Personen, die sich aus anderen Gründen als zu ihrer ärztlichen oder zahnärztlichen Untersuchung oder Behandlung im Kontrollbereich aufhalten, ist die Körperdosis mit einem Dosimeter zu ermitteln. Dabei muss ein Dosimeter verwendet werden, das von der nach § 169 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bestimmten Messstelle (für NRW das Materialprüfungsamt (MPA NRW) in Dortmund) bereitgestellt und ausgew ...
Stand: 18.09.2019
Dialog: 728
Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 der Baustellenverordnung (BaustellV) ist eine Baustelle ein Ort, in dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird. Eine oder mehrere bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder abzubrechen sind gem. § 1 Abs. 3 Satz 2 BaustellV ein Bauvorhaben, somit sind die Abbrucharbeiten ein Bauvorhaben und der stillgelegte Kontrollbereich des Kernkraftwerks eine Baustelle i. S. der BauStellV. E ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 18626
Nach § 145 Strahlenschutzverordnung dürfen Strahlen am Menschen nur von Personen angewendet werden, die als Ärzte approbiert sind oder die den ärztlichen Beruf ausüben dürfen und denen die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigt wurde. Zur technischen Durchführung der erforderlichen Handlungen bei der Anwendung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe am Menschen können auch a ...
Stand: 07.10.2019
Dialog: 2567
Eine medizinisch-technische Röntgenassistentin/ein medizinisch-technischer Röntgenassistent darf bei der Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen nicht die Aufgaben als stellvertretende/r Strahlenschutzbeauftragte/r wahrnehmen.Wer eine Röntgeneinrichtung betreibt, bedarf nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) eine Genehmigung. In vielen Fällen reicht auch eine Anzeige nach § 19 A ...
Stand: 18.09.2019
Dialog: 2551
Falls der Gefahrgutbeauftragte im Sinne des § 70 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) als Strahlenschutzbeauftrage bestellt ist, so muss er die Fachkunde gem. § 70 Abs. 3 StrlSchG besitzen.Ist der Gefahrgutbeauftragte nur eine sonstige tätige Person im Sinne von § 63 Abs. 1 Nr. 2 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), ist nur eine Unterweisung notwendig. ...
Stand: 10.10.2024
Dialog: 18928
Bei der Vorführung sind zwei Fälle zu unterscheiden:1. Vorführung ohne Anwendung von ionisierender Strahlung am Menschen:Die Vorführung muss, entsprechend den Auflagen des Genehmigungsbescheides desjenigen, der das Gerät vorführen möchte (Anbieter), der zuständigen Behörde im Voraus angezeigt werden. Aus der Anzeige soll in der Regelder Vorführungszeitraum,ein Abdruck der Genehmigung,eine Kopie de ...
Stand: 29.07.2019
Dialog: 2034
Gemeinschaftspraxen oder Praxisgemeinschaften sind i. d. R. nach § 705 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht rechtsfähige Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR). Jede Person der Gesellschaft, die eigenverantwortlich eine Röntgeneinrichtung betreiben will, ist somit Strahlenschutzverantwortlicher gem. § 69 Abs. 1 Nr. 1 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG). Für jede Person einer Gb ...
Stand: 10.02.2026
Dialog: 3504
Ihre Frage bezieht sich auf zwei Themenbereiche:Schutz vor RadioaktivitätSichere Nutzung eines FahrkorbesZur Radioaktivität finden Sie im folgenden Link umfangreiche Informationen:https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/gefahrenschwerpunkt-frachtcontainer/index.jspEs läßt sich zusammenfassen:Da an Seecontainern keine größere Kontamination zu erwarten ist, ist im Normallfall keine besondere Schutzausr ...
Stand: 13.01.2020
Dialog: 14626
Gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) hat der Strahlenschutzverantwortliche dafür zu sorgen, dass an Personen, die sich in einem Strahlenschutzbereich aufhalten, die Körperdosis nach Maßgabe des § 65 Abs. 1 StrlSchV ermittelt wird (Dosimetrie). Der Strahlenschutzbeauftragte hat gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 StrlSchV für die Einhaltung dieser der dem Strahlenschutzverantwortli ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 18157