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Welcher persönliche Schutz ist für die Überprüfung von Seecontainern auf Radioaktivität empfehlenswert?

KomNet Dialog 14626

Stand: 13.01.2020

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Umgang mit radioaktiven Stoffen

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Frage:

Ich muß an der Außenseite(n) von Seecontainern dieselben auf Radioaktivität überprüfen. Diese Arbeit wird mittels Fahrkorb durchgeführt. Welche PSA empfehlen Sie mir.

Antwort:

Ihre Frage bezieht sich auf zwei Themenbereiche:

  • Schutz vor Radioaktivität
  • Sichere Nutzung eines Fahrkorbes

Zur Radioaktivität finden Sie im folgenden Link umfangreiche Informationen:

https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/gefahrenschwerpunkt-frachtcontainer/index.jsp


Es läßt sich zusammenfassen:

Da an Seecontainern keine größere Kontamination zu erwarten ist, ist im Normallfall keine besondere Schutzausrüstung erforderlich.

Die übliche Arbeitskleidung und das Tragen von Handschuhen ist ausreichend. 


Bei der Gefährdungsbeurteilung zur Nutzung von Fahrkörben / Arbeitskörben sind u. a. folgende Vorschriften und Regeln zu berücksichtigen:


a) Nr. 3 Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

b) DGUV Vorschrift 52 "Krane"

c) DGUV Vorschrift 36 "Hafenarbeiten"

d) DGUV Regel 101-005 "Hochziehbare Personenaufnahmemittel" oder

e) DGUV Information 208-019 "Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen"

(http://publikationen.dguv.de/)


Zur Nutzung von Fahrkörben finden Sie in Unfallverhütungsvorschriften wichtige Aussagen:

DGUV Vorschrift 36 „Hafenarbeiten“ § 31 „Personenaufnahmemittel“.


DGUV Vorschrift 52 „Krane“ § 36 „Personentransport“


Die DGUV Vorschrift 36 ist vielleicht nicht einschlägig, die Einhaltung der dort geforderten Maßnahmen ist trotzdem sinnvoll. Die formale Vorgehensweise erfolgt über eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz.


  • Es ist noch auf das Folgende hinzuweisen: Ein Personentransport von A nach B ist auch auf einem Betriebsgelände mit einem Fahrkorb unzulässig. Rangierarbeiten unmittelbar an einem Container werden häufig durchgeführt, sind aber davon abhängig, dass eine erfahrene Bedienungsperson den Kran/ Flurförderzeug bedient.
  • Es ist zu entscheiden, ob die Person im Fahrkorb angeschnallt sein muß. I.d.R. können Personen im Fahrkorb nicht nach Unten durchfallen, bei Rangierbewegungen besteht aber die Möglichkeit, daß der Fahrkorb in Schwingungen gerät und die Person im Fahrkorn über die Brüstung herausfallen kann.
  • Bei der Verwendung von Flurförderzeugen muss vor dem Zurücksetzen vom Containerstapel der Fahrkorb immer etwas angehoben werden. Bei Undichtigkeiten im Hydrauliksystem und einem auf einer Kante aufgelegtem Fahrkorb besteht sonst Absturzgefahr des Korbes.