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Benötigt man als Gefahrgutbeauftragter für die Handhabung nuklearmedizinischer Abfälle im Klinikbereich eine spezielle Schulung?

KomNet Dialog 18928

Stand: 25.04.2014

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Umgang mit radioaktiven Stoffen

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Frage:

Benötigt man als Gefahrgutbeauftragter für die Handhabung nuklearmedizinischer Abfälle im Klinikbereich eine spezielle Schulung?

Antwort:

Es hängt davon ab, ob der Gefahrgutbeauftragte im Sinne der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) eine sonst tätige Person oder ein Strahlenschutzbeauftragter ist.

Für sonst tätige Personen gilt:

Nach § 38 StrlSchV sind Personen, denen Zutritt zu Kontrollbereichen gestattet wird, vor dem erstmaligen Zutritt über die Arbeitsmethoden, die möglichen Gefahren, die anzuwendenden Sicherheits- und Schutzmaßnahmen und den für ihre Beschäftigung oder ihre Anwesenheit wesentlichen Inhalt dieser Verordnung, der Genehmigung, der Strahlenschutzanweisung und über die zum Zweck der Überwachung von Dosisgrenzwerten und der Beachtung der Strahlenschutzgrundsätze erfolgende Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu unterweisen. Dies gilt auch für Personen, die außerhalb des Kontrollbereiches mit radioaktiven Stoffen bzw. radioaktiven Abfällen umgehen oder ionisierende Strahlung anwenden, soweit diese Tätigkeit der Genehmigung bedarf. Die Unterweisung ist mindestens einmal im Jahr durchzuführen.

Über den Inhalt und den Zeitpunkt der Unterweisungen sind Aufzeichnungen zu führen, die von der unterwiesenen Person zu unterzeichnen sind.

Für Strahlenschutzbeauftragte gilt:

Nach § 30 StrlSchV müssen Strahlenschutzbeauftragte die erforderliche Fachkunde besitzen, die durch die für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung und praktische Erfahrung erworben werden kann. Eine weitere Voraussetzung für die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten ist die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs sowie an Fortbildungsmaßnahmen zum Erhalt dieser Fachkunde (alle fünf Jahre).