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Benötigt ein Gefahrgutbeauftragter für den Umgang (wie z. B. Handhabung) nuklearmedizinischer Abfälle im Klinikbereich die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz?
KomNet Dialog 18928
Stand: 10.10.2024
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Umgang mit radioaktiven Stoffen
Frage:
Benötigt ein Gefahrgutbeauftragter für den Umgang (wie z. B. Handhabung) nuklearmedizinischer Abfälle im Klinikbereich die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz?
Antwort:
Falls der Gefahrgutbeauftragte im Sinne des § 70 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) als Strahlenschutzbeauftrage bestellt ist, so muss er die Fachkunde gem. § 70 Abs. 3 StrlSchG besitzen.
Ist der Gefahrgutbeauftragte nur eine sonstige tätige Person im Sinne von § 63 Abs. 1 Nr. 2 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), ist nur eine Unterweisung notwendig.