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Tragen von Dosimetern im Kontrollbereich
KomNet Dialog 728
Stand: 18.09.2019
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Strahlenschutzorganisation
Frage:
Müssen Beschäftigte, die sich im Kontrollbereich aufhalten, ein Dosimeter tragen?
Antwort:
An Personen, die sich aus anderen Gründen als zu ihrer ärztlichen oder zahnärztlichen Untersuchung oder Behandlung im Kontrollbereich aufhalten, ist die Körperdosis mit einem Dosimeter zu ermitteln. Dabei muss ein Dosimeter verwendet werden, das von der nach § 169 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bestimmten Messstelle (für NRW das Materialprüfungsamt (MPA NRW) in Dortmund) bereitgestellt und ausgewertet wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen von der Dosimeterpflicht gestattet werden.
Hierüber entscheidet die zuständige Aufsichtsbehörde. In NRW sind dies die jeweiligen Bezirksregierungen (Dezernat 55 - Strahlenschutz).