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Gibt es für die Beschäftigten in der Nuklearmedizin wegen des Umganges mit offenen radioaktiven Stoffen Sonderurlaub?
KomNet Dialog 736
Stand: 10.02.2026
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Umgang mit radioaktiven Stoffen
Frage:
Gibt es für die Beschäftigten in der Nuklearmedizin wegen des Umganges mit offenen radioaktiven Stoffen Sonderurlaub?
Antwort:
Nein, für die Beschäftigten in der Nuklearmedizin, die mit offenen radioaktiven Stoffen umgehen, gibt es keinen Sonderurlaub Der nuklearmedizinische Betrieb muss so eingerichtet sein und geführt werden, dass er den Strahlenschutzvorschriften entspricht. Bei einem vorschriftsgemäßen Betrieb sind unvertretbare Gesundheitsbelastungen nicht zu erwarten.