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KomNet-Wissensdatenbank

Wer ist in einer Gemeinschaftspraxis bzw. in einer Praxisgemeinschaft Strahlenschutzverantwortlicher?

KomNet Dialog 3504

Stand: 10.09.2015

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Strahlenschutzorganisation

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Frage:

Wer ist in einer Gemeinschaftspraxis bzw. in einer Praxisgemeinschaft Strahlenschutzverantwortlicher? Müssen alle Ärzte, die in einer Gemeinschaftspraxis bzw. in einer Praxisgemeinschaft röntgen, eigene Genehmigungen beantragen?

Antwort:

Gemeinschaftspraxen oder Praxisgemeinschaften sind Gesellschaften des bürgerlichen Rechts. Jedes Mitglied der Gesellschaft, das gleichberechtigt und eigenverantwortlich die Röntgenanlagen betreiben will, ist Strahlenschutzverantwortlicher, d.h. jedes Mitglied ist Antragsteller bzw. Anzeigeerstatter. Ob nun alle Mitglieder gemeinsamen einen Antrag stellen bzw. eine Anzeige erstatten oder jedes Mitglied getrennt einen Antrag stellt bzw. eine Anzeige erstattet, ist unerheblich. Aus Praktikabilitätsgründen ist jedoch eine getrennte Antragstellung bzw. Anzeigeerstattung zu empfehlen.