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Dürfen Strahlenschutzbeauftragte ihre Aufgaben, zu denen sie persönlich bestellt sind (z.B. Einsammeln von Dosimetern), an z. B. Personal aus der Pflege delegieren?

KomNet Dialog 18157

Stand: 18.03.2013

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Strahlenschutzorganisation

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Frage:

Dürfen Strahlenschutzbeauftragte aus dem ärztlichen Dienst ihre Aufgaben, wie z. B. das Einsammeln der Dosimeter, zu denen sie persönlich bestellt sind, an z. B. Personal aus der Pflege delegieren?

Antwort:

Wenn ein Strahlenschutzverantwortlicher (z. B. Geschäftsführer) den Strahlenschutzbeauftragten im Einzelfall dazu verpflichtet hat, ihm übertragene Aufgaben höchstpersönlich wahrnehmen, muss der Strahlenschutzbeauftragten dies tun.
Ansonsten kann er ihm unterstehende Personen mit Aufgaben betrauen, soweit diese die dafür erforderliche Erfahrung besitzen.
Ebenso wie der Strahlenschutzverantwortliche den Strahlenschutzbeauftragten regelmäßig stichprobenartig hinsichtlich der Aufgabenerfüllung kontrollieren muss, muss der Strahlenschutzbeauftragte dies bei den ihm unterstehenden Personen tun, denen er Pflichten auferlegt hat.