Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Ist es zur Durchführung einer Strahlentherapie erforderlich, dass der fachkundige Arzt unmittelbar anwesend ist?

KomNet Dialog 2567

Stand: 07.10.2019

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Strahlenschutzorganisation

Favorit

Frage:

Ist es zur Durchführung einer Strahlentherapie erforderlich, dass der fachkundige Arzt unmittelbar anwesend ist - oder kann die Therapie auch durch eine(n) MTRA nach Bestrahlungsplan durchgeführt werden, während sich der Arzt nicht direkt bei der Bestrahlung, jedoch in der Abteilung / Klinik aufhält? Danke!

Antwort:

Nach § 145 Strahlenschutzverordnung dürfen Strahlen am Menschen nur von Personen angewendet werden, die als Ärzte approbiert sind oder die den ärztlichen Beruf ausüben dürfen und denen die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigt wurde. Zur technischen Durchführung der erforderlichen Handlungen bei der Anwendung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe am Menschen können auch andere Personen herangezogen werden, wenn diese unter der Verantwortung und auf Anordnung eines Arztes mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz tätig werden.

Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und –assistenten und Personen mit einer staatlich geregelten, staatlich anerkannten oder staatlich überwachten erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung, bei der die technische Durchführung Gegenstand der Ausbildung war, dürfen diese Handlungen in der Nuklearmedizin, Strahlentherapie und Röntgentherapie ausüben.

Der anordnende Arzt muss kurzfristig erreichbar sein und sollte dann innerhalb von etwa 15 Minuten beim Patienten sein können. Der Arzt muss nicht unmittelbar anwesend sein.

Andere Personen dürfen nur unter der ständigen Aufsicht des fachkundigen Arztes Handlungen ausführen, wenn sie über Kenntnisse verfügen oder dieses für ihre Ausbildung notwendig ist.